PD: Finanzkommission diskutierte Probleme rund um die Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe
(ots)Die Finanzkommission des Nationalrates behandelte an ihrer diesjährigen Klausursitzung die Probleme rund um die Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe. Verschiedene Sachverständige aus der Verwaltung und Pensionskassenexperten aus der Privatwirtschaft sowie Vertreter der Pensionskassen legten der Finanzkommission verschiedene Aspekte der Thematik dar.
Die Finanzkommission des Nationalrates widmet jedes Jahr einem speziellen Thema mit erheblicher Bedeutung für die Bundesfinanzen eine Klausursitzung. Dieses Jahr befasste sie sich mit den verschiedenen Aspekten und Problemen im Zusammenhang mit den Pensionskassen des Bundes, der verselbständigten Unternehmungen des Bundes und von bundesnahen Unternehmen (z.B. PUBLICA, RUAG, Skyguide, SBB), da deren Situation erhebliche Auswirkungen auf die Bundesfinanzen haben und etliche Forderungen dieser Pensionskassen an den Bund im Raume stehen. Die Kommission wurde von Experten aus der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft über verschiedene Aspekte des Themas orientiert und diskutierte dann die für die Politik zu ziehenden Folgerungen.
Es gibt verschiedene Ursachen für die Probleme der Unterdeckung der privaten und öffentlichen Pensionskassen. Zu erwähnen ist hier etwa der seit einiger Zeit anhaltende Niedergang der Börse. Die Zinssätze an den Kapitalmärkten vermögen die Rentenversprechungen nicht mehr zu decken. Ein Vertreter der Finanzverwaltung legte dar, dass die bestehende Gesetzgebung im Bereich der Pensionskassen auf einem Nominalzinssatz von 4% aufbaut, der auch aufgrund der heute tieferen Teuerung nicht mehr erreicht werden kann, was eben Auswirkungen auf den Aufbau des Kapitalstocks zeitigt. Dies beeinflusst wiederum die Höhe der Renten. Ein weiterer wesentlicher Grund besteht im äusserst ungünstigen Zeitpunkt der Verselbständigung der Pensionskassen und deren massiven Einstieg in die Aktien.
Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass die Situation der einzelnen Unternehmungen und Pensionskassen nicht gleich ist. So unterscheiden sich z.T. die Unternehmungen in Bezug auf ihr rechtliches Kleid, ihren Tätigkeitsbereich sowie der Art der Konkurrenz, in welcher sie stehen. Dies hat auch Einfluss auf die Pensionskassen und die Art und Weise, wie diese in den letzten Jahren verselbständigt wurden. So musste die Pensionskasse der Swisscom im Rahmen der Eigenkapitalausstattung vollständig ausfinanziert werden, weil die Swisscom ein börsenkotiertes Unternehmen ist, was bei anderen ehemaligen Bundesbetrieben (RUAG) nicht der Fall ist. Die Finanzkommission stellte dazu fest, dass die Art der Tätigkeit der Unternehmung auch berücksichtigt werden muss bei Fragen der Ausgestaltung der Pensionskasse. Hier spielen auch die Rechnungslegungsstandards eine besondere Rolle. Diese beeinflussen nicht die Ansprüche der Rentner, aber das Ausmass einer eventuellen Finanzierung einer Deckungslücke, was wenn sie vom Bund finanziert werden müsste finanzpolitisch von erheblicher Bedeutung ist. Ein Experte der Eidgenössischen Finanzverwaltung präsentierte der Kommission die Anforderungen sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechnungslegungsstandards (Swiss GAP FER 16, IAS 19 etc.) in Bezug auf die berufliche Vorsorge. Die Finanzkommission vertritt die Auffassung, dass nicht einfach des Rechnungslegungsstandards wegen der Bund Ausfinanzierungen vornehmen sollte, die aufgrund der Situation, in welchem sich dieses Unternehmen befindet, nicht notwendig ist. So stellt sich für die Kommission die Frage, ob es sinnvoll ist, die Pensionskasse der Skyguide, die zu 100% im Bundesbesitz ist und eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt, gleich zu behandeln ist wie die der börsenkotierten Swisscom.
Für die Finanzkommission des Nationalrates sind in Bezug auf die zu ergreifenden Massnahmen zwei Punkte wesentlich. Sie erwartet angesichts der hohen Beträge, dass der Bundesrat bei den einzelnen Massnahmen, die er dem Parlament vorlegen wird, stets auch den gesamtpolitischen und gesamtfinanziellen Rahmen darlegt und so eine transparente Diskussion der Folgen der Sanierungsmassnahmen der Pensionskassen ermöglicht. Weiter ist für die Finanzkommission wesentlich, dass die Sanierung der einzelnen Kassen nach einheitlichen Regeln und Kriterien erfolgt, um den vor den Verselbständigungen vorhandenen Gesamtrahmen wieder herzustellen.
Die Finanzkommission tagte am 26. Juni 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Marti (SP/GL) in Anwesenheit der Direktoren der Eidg. Finanzverwaltung und der Edig. Finanzkontrolle weiterer Verwaltungsvertreter sowie Vertreter von bundesnahen Unternehmen und eines Pensionskassenexperten in Bern. Gäste der Finanzkommission waren auch Vertreter der Finanzkommission sowie der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates.
Bern, 26. Juni 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Nationalrat Werner Marti (Präsident): 079/408 19 19 Christian Ayer (Sekretär): 079/277 46 64