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PD: Finanzkommission diskutierte Probleme rund um die Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe

(ots)

Die Finanzkommission des Nationalrates behandelte an ihrer diesjährigen Klausursitzung die Probleme rund um die Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe. Verschiedene Sachverständige aus der Verwaltung und Pensionskassenexperten aus der Privatwirtschaft sowie Vertreter der Pensionskassen legten der Finanzkommission verschiedene Aspekte der Thematik dar.

Die Finanzkommission des Nationalrates widmet jedes Jahr einem 
speziellen Thema mit erheblicher Bedeutung für die Bundesfinanzen 
eine Klausursitzung. Dieses Jahr befasste sie sich mit den 
verschiedenen Aspekten und Problemen im Zusammenhang mit den 
Pensionskassen des Bundes, der verselbständigten Unternehmungen des 
Bundes und von bundesnahen Unternehmen (z.B. PUBLICA, RUAG, 
Skyguide, SBB), da deren Situation erhebliche Auswirkungen auf die 
Bundesfinanzen haben und etliche Forderungen dieser Pensionskassen 
an den Bund im Raume stehen. Die Kommission wurde von Experten aus 
der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft über verschiedene 
Aspekte des Themas orientiert und diskutierte dann die für die 
Politik zu ziehenden Folgerungen.
Es gibt verschiedene Ursachen für die Probleme der Unterdeckung der 
privaten und öffentlichen Pensionskassen. Zu erwähnen ist hier etwa 
der seit einiger Zeit anhaltende Niedergang der Börse. Die Zinssätze 
an den Kapitalmärkten vermögen die Rentenversprechungen nicht mehr 
zu decken. Ein Vertreter der Finanzverwaltung legte dar, dass die 
bestehende Gesetzgebung im Bereich der Pensionskassen auf einem 
Nominalzinssatz von 4% aufbaut, der auch aufgrund der heute tieferen 
Teuerung nicht mehr erreicht werden kann, was eben Auswirkungen auf 
den Aufbau des Kapitalstocks zeitigt. Dies beeinflusst wiederum die 
Höhe der Renten. Ein weiterer wesentlicher Grund besteht im äusserst 
ungünstigen Zeitpunkt der Verselbständigung der Pensionskassen und 
deren massiven Einstieg in die Aktien.
Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass die Situation der 
einzelnen Unternehmungen und Pensionskassen nicht gleich ist. So 
unterscheiden sich z.T. die Unternehmungen in Bezug auf ihr 
rechtliches Kleid, ihren Tätigkeitsbereich sowie der Art der 
Konkurrenz, in welcher sie stehen. Dies hat auch Einfluss auf die 
Pensionskassen und die Art und Weise, wie diese in den letzten 
Jahren verselbständigt wurden. So musste die Pensionskasse der 
Swisscom im Rahmen der Eigenkapitalausstattung vollständig 
ausfinanziert werden, weil die Swisscom ein börsenkotiertes 
Unternehmen ist, was bei anderen ehemaligen Bundesbetrieben (RUAG) 
nicht der Fall ist. Die Finanzkommission stellte dazu fest, dass die 
Art der Tätigkeit der Unternehmung auch berücksichtigt werden muss 
bei Fragen der Ausgestaltung der Pensionskasse. Hier spielen auch 
die Rechnungslegungsstandards eine besondere Rolle. Diese 
beeinflussen nicht die Ansprüche der Rentner, aber das Ausmass einer 
eventuellen Finanzierung einer Deckungslücke, was – wenn sie vom 
Bund finanziert werden müsste – finanzpolitisch von erheblicher 
Bedeutung ist. Ein Experte der Eidgenössischen Finanzverwaltung 
präsentierte der Kommission die Anforderungen sowie die Vor- und 
Nachteile der verschiedenen Rechnungslegungsstandards (Swiss GAP FER 
16, IAS 19 etc.) in Bezug auf die berufliche Vorsorge. Die 
Finanzkommission vertritt die Auffassung, dass nicht einfach des 
Rechnungslegungsstandards wegen der Bund Ausfinanzierungen vornehmen 
sollte, die aufgrund der Situation, in welchem sich dieses 
Unternehmen befindet, nicht notwendig ist. So stellt sich für die 
Kommission die Frage, ob es sinnvoll ist, die Pensionskasse der 
Skyguide, die zu 100% im Bundesbesitz ist und eine hoheitliche 
Aufgabe wahrnimmt, gleich zu behandeln ist wie die der 
börsenkotierten Swisscom.
Für die Finanzkommission des Nationalrates sind in Bezug auf die zu 
ergreifenden Massnahmen zwei Punkte wesentlich. Sie erwartet 
angesichts der hohen Beträge, dass der Bundesrat bei den einzelnen 
Massnahmen, die er dem Parlament vorlegen wird, stets auch den 
gesamtpolitischen und gesamtfinanziellen Rahmen darlegt und so eine 
transparente Diskussion der Folgen der Sanierungsmassnahmen der 
Pensionskassen ermöglicht. Weiter ist für die Finanzkommission 
wesentlich, dass die Sanierung der einzelnen Kassen nach 
einheitlichen Regeln und Kriterien erfolgt, um den vor den 
Verselbständigungen vorhandenen Gesamtrahmen wieder herzustellen.
Die Finanzkommission tagte am 26. Juni 2003 unter dem Vorsitz von 
Nationalrat Werner Marti (SP/GL) in Anwesenheit der Direktoren der 
Eidg. Finanzverwaltung und der Edig. Finanzkontrolle weiterer 
Verwaltungsvertreter sowie Vertreter von bundesnahen Unternehmen und 
eines Pensionskassenexperten in Bern. Gäste der Finanzkommission 
waren auch Vertreter der Finanzkommission sowie der 
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates.
Bern, 26. Juni 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Werner Marti (Präsident):		079/408 19 19
Christian Ayer (Sekretär):			079/277 46 64

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