Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Celestinastiftung: Bund geht keine Verpflichtung ein
Bern (ots)
29. Okt 2003 (EFD) Der Bundesrat verzichtet namens der Eidgenossenschaft auf ein Grundstück im Tessin, das die Celestinastiftung ihr schenken wollte. Denn die Annahme des Geschenks hätte die Verpflichtung zum Bau eines europäischen Begegnungszentrums in Lugano mit sich gebracht.
1963 schenkte Celestina L'Orsa Zschokke dem Europarat ein Grundstück, das auf einem Hügel südlich von Lugano liegt. Dort sollte ein europäisches Begegnungszentrum entstehen. Zu diesem Zweck wurde die Celestina-Stiftung ins Leben gerufen. Das Begegnungszentrum wurde bisher nicht gebaut. Der ständige Vertreter der Schweiz beim Europarat hat die Schweizerische Eidgenossenschaft angefragt, ob eine Annahme der Schenkung der Celestinastiftung in Betracht gezogen werde. Im Falle einer Annahme der Schenkung müsste die Schweizerische Eidgenossenschaft auf dem Grundstück ein europäisches Begegnungszentrum bauen.
Der Bundesrat lehnt die Schenkung ab, hauptsächlich wegen der Verschlechterung der Finanzlage des Bundes. Der Bau eines europäischen Begegnungszentrums in Lugano ist nach Ansicht der Landesregierung weder vordringlich noch wird ihm eine so hohe Priorität eingeräumt, dass sich dadurch Mehrausgaben rechtfertigen liessen.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 18
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