Zum vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs-KG
Oberursel/Ts. (ots)
Nach Anordnung des vorläufigen Verfahrens am 17.10.2003, 14 Uhr, hat sich Rechtsanwalt Dr. Gerhard Walter als vorläufiger Insolvenzverwalter beginnend noch am Freitag über das gesamte Wochenende einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Aero LLoyd verschafft. Es fanden zahlreiche Gespräche sowohl mit Geschäftsleitung als auch mit der Hauptgesellschafterin der Muttergesellschaft, der Bayerischen Landesbank, statt.
Nach erster Prüfung des Sanierungskonzeptes von Roland Berger ist leider festzustellen, dass dieses Konzept im Rahmen der Insolvenz nicht durchführbar ist. Dies hängt vor allem mit den Folgen des Insolvenzantrages zusammen. Daher wurden und werden Alternativen einer Restrukturierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens entwickelt, um möglichst zu realisieren, dass erstens der Flugbetrieb wenigstens zum Teil wieder aufgenommen werden kann und dass zweitens langfristig möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden können.
Für jedwede Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ist jedoch zunächst eine ausreichende Finanzierung notwendig, um zu gewährleisten, dass keine Kunde erneut von einer Minute auf die andere ein Beförderungsproblem erdulden muss. Der entsprechende Liquiditätsbedarf wurde am Wochenende quantifiziert. Diesbezüglich werden am Montag weitere Verhandlungen gerade mit der Bayerischen Landesbank stattfinden. Sobald die ausreichenden Finanzierung gewährleistet ist, ist davon auszugehen, dass das Luftfahrtbundesamt (LBA) die nach der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 ausgesetzte - nicht widerrufene - Betriebsgenehmigung kurzfristig wieder erteilt.
Am Montag wird weiterhin ein Antrag auf Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter beim zuständigen Arbeitsamt gestellt, um zu gewährleisten, dass die Gehälter möglichst annähernd pünktlich ausbezahlt werden können. Die Mitarbeiter werden im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung am Mittwoch ausführlich informiert.
Minderheitsbeteiligungen der AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG sind vom Insolvenzantrag nicht betroffen und weiterhin aktiv. Dies gilt vor allem für die Aero Lloyd Austria Luftverkehrs GmbH, Aero Lloyd Flugreiseservice GmbH und die SCC Sky Shop Catering GmbH.
Dr. Walter Rechtsanwalt Als vorläufiger Insolvenzverwalter
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Asger Schubert
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