Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesverwaltung: Personalpolitische Strategie und Leitsätze
Bern (ots)
19. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat heute eine Human-Resources- Strategie (HR-Strategie) für die Bundesverwaltung sowie personalpolitische Leitsätze verabschiedet. HR-Strategie und Leitsätze sollen die kohärente Umsetzung der Bundes-Personalpolitik sowie den laufenden Kulturwandel unterstützen.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt für die rund 37'000 Angestellten der Bundesverwaltung das Bundespersonalgesetz BPG. Dank dem BPG können die Arbeitsbedingungen heute flexibler gestaltet werden, als dies mit dem alten Beamtengesetz möglich war.
HR-Strategie für die Bundesverwaltung
Das BPG definiert die Ziele der Bundes-Personalpolitik. Es setzt jedoch keine Prioritäten und äussert sich auch nicht zu den Massnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind. Diese Lücke füllt nun die "Strategie zur Umsetzung der neuen Personalpolitik in der Bundesverwaltung" (HR-Strategie Bund). Die HR-Strategie soll die ins Recht gefasste normative Ebene mit der operativen Ebene der Personalarbeit verbinden. Sie dient zudem einer kohärenten personalpolitischen Schwerpunktbildung in der ganzen Bundesverwaltung.
Personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat gleichzeitig mit der HR-Strategie Bund personalpolitische Leitsätze verabschiedet. Diese Leitsätze lösen das personalpolitische Leitbild der Bundesverwaltung von 1998 ab. Sie enthalten Werte und Ziele, die dem Bundesrat als Arbeitgeber wichtig sind. Sie geben aber auch zielgruppenspezifischen Erwartungen Ausdruck, die der Bundesrat an Verhalten und Handeln der Mitarbeitenden, der Führungskräfte und der Personalfachleute stellt. Die personalpolitischen Leitsätze treten per 1. Januar 2004 in Kraft.
Auskunft: Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
HR-Strategie und Leitsätze: http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/11/hrstr ategie.htm
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