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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Schutz der Versicherten: Vorschriften über die Solvabilitätsmarge werden angepasst

Bern (ots)

26. Nov 2003 (EFD) Präzisierte und EU-konforme
Vorschriften zur Berechnung der Solvabilitätsspanne von privaten 
Versicherungsgesellschaften sollen den Schutz der 
Versicherungsnehmer stärken und den veränderten wirtschaftlichen 
Bedingungen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat darum die 
entsprechenden Änderungen der Schadenversicherungs- und der 
Lebensversicherungsverordnung beschlossen. Die neuen Vorschriften 
treten am 1. Januar 2004 in Kraft. Die Solvabilitätsspanne ist das 
Kapital, über das die Versicherungseinrichtungen als Reserve für den 
Fall unvorhergesehener Ereignisse verfügen müssen.
Die Änderung der Vorschriften zur Berechnung der Solvabilitätsspanne 
verlangt von den privaten Versicherern im wesentlichen,
  • den Mindestgarantiefonds zu erhöhen,
  • eine dauernde gesellschaftsinterne Überwachung der Solvabilität einzurichten,
  • einen halbjährlichen Bericht über die Solvabilität zuhanden der Aufsichtsbehörde zu verfassen,
  • mindestens 50% der geforderten Solvabilitätsspanne durch Eigenmitttel, welche nicht stille Reserven sind, zu decken.
Anfang der 70er Jahre wurden die Vorschriften zur 
Solvabilitätsspanne von der Europäischen Gemeinschaft (EG, heute EU) 
in Kraft gesetzt. Die Schweiz wendet die Vorschriften seit 
Inkrafttreten (1993) des Schadenversicherungsabkommens mit der EU.
Die Anforderungen an die Solvabilitätsspanne blieben jedoch seit 
ihrer Einführung praktisch unverändert. Insbesondere wurden die 
verschiedenen Garantiefondsniveaus trotz Inflation und Zunahme der 
Schadenbelastung nicht angehoben. Darum hat die EU beschlossen die 
Vorschriften anzupassen und damit den Schutz der Versicherten zu 
verstärken (Projekt "Solvabilität I"). Die Richtlinien sind von den 
einzelnen Mitgliedstaaten auf den 1. Januar 2004 umzusetzen.
Wegen der Notwendigkeit, die Solvabiltitätsvorschriften anzupassen, 
aber auch wegen der internationalen Verpflichtungen gegenüber der EU 
hat die Schweiz entschieden, das Projekt "Solvabilität I" ins 
schweizerische Recht zu übernehmen.
Auskunft: 
Beda Schönenberger, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel.: 031 
324 93 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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