euro adhoc: Euromed AG
EUROMED AG: BGH-Urteil vom 12.03.2003 bestätigt Rechtsposition zu Kliniktarifen und hat Einfluss auf die Umsatzsituation der EUROMED AG (D)
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Fürth, den 14. März 2003. Der Bundesgerichtshof hat, gemäß Mitteilung seiner Pressestelle, am 12.03.2003 ein Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Vergütungen reiner Privatkliniken in der privaten Krankheitskostenversicherung gefällt. Entsprechend den tragenden Urteilsgründen und der damit einhergehenden Leitfunktion für die Instanzgerichte, ist, obwohl die EUROMED AG nicht Partei dieses Klageverfahrens gewesen ist, ab sofort davon auszugehen, dass die derzeitigen Tarifpositionen der EuromedClinic von den privaten Krankenversicherungen uneingeschränkt erstattet werden müssen. Die betreffenden offenen Forderungen können zeitnah und vollständig realisiert werden.
Insofern sind die Gründe für die Verunsicherung der Zielgruppe der EuromedClinic nicht mehr gegeben. Die EUROMED AG erwartet eine positive Auswirkung auf die stationäre Belegung.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 14.03.2003
Rückfragehinweis:
Harald Niebler Investor Relations EUROMED AG Tel.: +49 (0) 911-9714-604 Fax: +49 (0)
911-9714-607 E-Mail: boerse@euromed.de
Branche: Gesundheitsdienste
ISIN: DE0005706808
WKN: 570680
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