Änderung des Sortenschutzgesetzes - Vernehmlassungsbericht
Bern (ots)
Die Revision des Sortenschutzgesetzes ist in der Vernehmlassung grundsätzlich auf breite Akzeptanz gestossen. Unterschiedlich beurteilt wird die Schutzbedürftigkeit der Züchter sowie die Frage, ob und in welchem Masse ein Landwirteprivileg gewährt werden soll. Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen und das EVD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Das Hauptziel der Revision des Sortenschutzgesetzes ist die Stärkung der Züchterrechte, damit diese weiterhin ein Interesse daran haben, neue Sorten in der Schweiz anzubieten. Gleichzeitig soll das Landwirteprivileg gesetzlich verankert und sein Umfang festgelegt werden. Züchterkreise befürworten einen möglichst weitgehenden Schutz ihrer Neuzüchtungen. Ein Landwirteprivileg könnten sie nur in einem sehr beschränkten Rahmen akzeptieren. Die Mehrheit der Kantone und Parteien, bäuerliche Kreise sowie zahlreiche Organisationen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz stehen einer Stärkung der Züchterrechte kritisch gegenüber.
Unter den zahlreichen Befürwortern des Landwirteprivilegs gehen die Meinungen über den Umfang des Privilegs auseinander. Während einige ein uneingeschränktes Landwirteprivileg verlangen, wird verschiedentlich als Ausgleich eine Gebührenregelung oder Mengenbeschränkung gefordert.
Die geplante Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) von 1991 wird mehrheitlich begrüsst. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, das UPOV-Übereinkommen von 1978, dem die Schweiz heute angehört, genüge durchaus, die Züchterrechte angemessen zu schützen.
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, einen Botschaftsentwurf zur Änderung des Sortenschutzgesetzes vorzulegen. Dabei soll auf ein paralleles Verfahren zur Revision des Patentgesetzes geachtet werden, soweit es der weitere Fortschritt der beiden Revisionsvorhaben erlaubt.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
Abteilung Produktionsmittel
Olivier Félix
Tel. +41/31/322'25'86