Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung
Bern (ots)
26. Nov 2003 (EFD) Dem Bundesrat ist die sachgerechte Anwendung des neuen Lohnsystems NLS in der Bundesverwaltung ein wichtiges Anliegen. Dies schreibt der er in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Widmer (SP, LU).
Nationalrat Widmer verlangte mit seiner Einfachen Anfrage vom Bundesrat Auskunft darüber, in welcher Form die Öffentlichkeit über die Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung orientiert worden ist. Der Bundesrat hatte in einer früheren Antwort auf eine Einfache Anfrage Widmers geantwortet, dass er sich der personal- und finanzpolitischen Bedeutung einer sachgerechten Anwendung des Lohnsystems bewusst sei. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass er eine sachgerechte Transparenz befürworte und die Öffentlichkeit nach Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluation, informiert werden soll. In seiner heutigen Antwort schreibt der Bundesrat, dass die Erkenntnisse von Datenerhebungen und Analysen nun vorliegen, die im "Evaluationsbericht NPP-Wirkungsanalyse 2003 mit Schwerpunkt NLS Qualitätssicherung" vom September 2003 zusammengefasst sind. Öffentlichkeit und Bundespersonal wurden darüber informiert.
Personalbeurteilungen
Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen ausgewogen, frei von Dikriminierungen, erfolgten. In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass das Ziel einer sachgerechten Personalbeurteilung unbestritten darin besteht, hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion diskriminierungsfrei zu sein. Gemäss Evaluation bestehen keine direkten Hinweise darauf, dass über die gesamte Bundesverwaltung betrachtet einzelne Personengruppen durch NLS systematisch bevorzugt oder benachteiligt würden.
Einhaltung der Richtwerte betreffend Normalverteilung
Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen den verbindlichen Grenzen, die der Bundesrat vorgesehen hat, entsprechen. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass fast die Hälfte der Bundesämter die Richtwerte bis auf kleinere Abweichungen eingehalten hat. Auch wenn es bei der Verteilung der Beurteilungen feststellbare Unterschiede je nach Amt oder Dienststelle gibt, kann bei einer Gesamtbetrachtung nicht von einer stossenden und personalpolitisch unhaltbaren Ungleichbehandlung bei der Verteilung der Mittel gesprochen werden. Erklärte Zielsetzung ist, dass sich künftig möglichst alle Ämter an die Richtwerte halten und erste Massnahmen sind bereits in die Wege geleitet worden.
Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt Tel. 031 322 62 27
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch