pafl: Pauschalreiseverträge werden geregelt
(ots)
Vaduz, 22. Januar (pafl) -
Die Regierung hat eine Verordnung über den im Konsumentenschutzgesetz verankerten Pauschalreisevertrag verabschiedet. Diese Verordnung regelt die Informationspflichten der Veranstalter und Vermittler von Pauschalreisen. Sie stellt sicher, dass bezahlte Beträge rückerstattet werden und die Rückreise des Reisenden gesichert ist für den Fall, dass der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise zahlungsunfähig wird oder Konkurs anmeldet.
Die im Konsumentenschutzgesetz enthaltenen Regelungen zum Pauschalreisevertrag gehen davon aus, dass der Veranstalter Vertragspartner des Reisenden ist. Dies bedeutet, dass nur er dazu verpflichtet ist, eine Leistung zu erbringen und daher auch nur er für eventuelle Leistungsstörungen haftet.