Frühpensionierung in der Baubranche: Gewerkschaften und Baumeister einigen sich
Zürich (ots)
Die Vertragstreue hat ihre Bedeutung zurückgewonnen
Die Gewerkschaften SYNA und GBI haben sich mit dem Schweizerischen Baumeisterverband SBV im Streit um Rentenalter 60 in der Baubranche geeinigt. Dies gaben sie am Dienstag auf einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz bekannt.
Die Gewerkschaften haben sich mit ihren Forderungen um die Einhaltung der im März 2002 vereinbarten Eckwerte durchgesetzt. Grundsätzlich ging es um die Erfüllung folgender Punkte:
* Finanziert wird das Projekt "Rentenalter 60" von den Arbeitgebern mit vier und von den Arbeitnehmern mit einem Lohnprozent. * Diese Beitragshöhe wird bis ins Jahr 2011 garantiert. * Die Überbrückungsrente beträgt 70 % des durchschnittlichen Bruttolohnes des letzten Beschäftigungsjahres. * Dazu kommen ein jährlicher Sockelbeitrag von 6000 Franken sowie Beiträge an die AHV und Pensionskasse um Lücken zu decken. * Das zusammen entspricht rund 80 % des letzten Bruttolohnes. * Alimentiert wird der Topf ab 1. Juli 2003. * Als Gegenleistung verzichteten die Bauarbeiter auf reale Lohnerhöhungen. * Die Erreichung der AVE ist für den 1. Juli 2003 vorgesehen.
Mit der erzielten Einigung hätten die Anliegen der Bauarbeiter obsiegt, betonte Max Haas, der Präsident der Gewerkschaft SYNA, die sich neben der GBI vehement für das bahnbrechende Vertragswerk zugunsten der Bauarbeiter eingesetzt hat. Eine weitere Siegerin sei die Sozialpartnerschaft im Allgemeinen, weil die Vertragstreue zwischen dem 4. und dem 12. November ihre Bedeutung zurückgewonnen habe. "Ohne Ethik und der Bereitschaft, ausgehandelte und rechtskräftig unterzeichnete Verträge auch einzuhalten, haben die grössten Vertragswerke keinen Wert", schloss Haas.
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