Leistungsvereinbarungen: Gutachten wird Klarheit schaffen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat vor geraumer Zeit mit drei liechtensteinischen Medien Leistungsvereinbarungen mit konkret definierten Aufträgen abgeschlossen. In jährlicher Abfolge werden diese Leistungsvereinbarungen neu verhandelt, die Inhalte geprüft und allenfalls angepasst. Während die Regierung innerhalb der Finanzkommission des Landtages - dies selbstverständlich vor Abschluss dieser Vereinbarungen - und auch im Rahmen des jährlich erscheinenden Rechenschaftsberichtes vollständige Auskunft über die Höhe der Abgeltung an die Medien erteilt hat, wird von verschiedenen Interessensgruppen Einsicht in den Inhalt der Leistungsvereinbarungen in Form von Akteneinsicht gefordert. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober beschlossen, ein Gutachten zur Prüfung der Frage erstellen zu lassen, ob eine Akteneinsicht gewährt werden kann.
Das Gutachten, welches vom Rechtsdienst erstellt wird, wird eine verbindliche Auskunft erteilen, ob den einzelnen Interessensvertretern die Inhalte der Leistungsvereinbarungen offen gelegt werden können. Von zentraler Bedeutung bei der Erstellung des Gutachtens wird die Abwägung zwischen Informationsgesetz und Datenschutzgesetz sein.
Privates und öffentliches Interesse
Die Gutachter des Rechtsdienstes werden sich vor allem mit der Frage nach der Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse zu beschäftigen haben. Während Leistungsvereinbarungen einerseits mit einem gewissen öffentlichen Interesse nach Information verbunden sind, steht diesem öffentlichen Interesse andererseits ein ebenso schützenswertes privates Interesse gegenüber, da es sich bei den Medien, mit welchen die Regierung Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat, um private Unternehmen mit schützenswerten Daten handelt.
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