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Bundesamt für Justiz

Electronic Monitoring wird weitergeführt

Bern (ots)

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern,
Waadt, Genf und Tessin können nach Abschluss des dreijährigen
Modellversuchs weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch
überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic
Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Bewilligungen verlängert.
Seit dem 1. September 1999 setzen die sechs Kantone im Rahmen des
Modellversuchs diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Mit
bisher über 700 Einsätzen liegt das Interesse an dieser alternativen
Vollzugsform weit über den Erwartungen. Electronic Monitoring gelangt
vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine
Strafvollzugsanstalt (Frontdoor) zum Einsatz. Seltener kommt es gegen
Ende der Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten Entlassung
bzw. am Ende der Halbfreiheit (Backdoor) zum Zuge.
Der Bundesrat hat die Bewilligungen bis zum Inkrafttreten der
Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verlängert,
spätestens aber bis zum 31. August 2005. Ob Electronic Monitoring ins
ordentliche Recht überführt werden soll, wird der Bundesrat in
Kenntnis aller Auswertungsresultate entscheiden. Die letzten
Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004 vorliegen.

Kontakt:

Priska Schürmann
Bundesamt für Justiz
Tel.: +41-(0)31-322'41'71

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