Electronic Monitoring wird weitergeführt
Bern (ots)
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin können nach Abschluss des dreijährigen Modellversuchs weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Bewilligungen verlängert.
Seit dem 1. September 1999 setzen die sechs Kantone im Rahmen des Modellversuchs diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Mit bisher über 700 Einsätzen liegt das Interesse an dieser alternativen Vollzugsform weit über den Erwartungen. Electronic Monitoring gelangt vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt (Frontdoor) zum Einsatz. Seltener kommt es gegen Ende der Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit (Backdoor) zum Zuge.
Der Bundesrat hat die Bewilligungen bis zum Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verlängert, spätestens aber bis zum 31. August 2005. Ob Electronic Monitoring ins ordentliche Recht überführt werden soll, wird der Bundesrat in Kenntnis aller Auswertungsresultate entscheiden. Die letzten Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004 vorliegen.
Kontakt:
Priska Schürmann
Bundesamt für Justiz
Tel.: +41-(0)31-322'41'71