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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Wiederauflage der Kreditsperre

Bern (ots)

24. Okt 2002 (EFD) Mit gezielten Kürzungen in der Höhe
von rund rund 140 Millionen und einer Kreditsperre von einem 
Prozent, mit der sich maximal 220 Millionen einsparen lassen, soll 
der Voranschlag 2003 wieder schuldenbremsekonform werden. Diese 
Vorschläge unterbreitet der Bundesrat den Eidgenössischen Räten. 
Nötig wurden die Korrekturen, weil infolge des schwächeren 
Wirtschaftswachstums die Einnahmenschätzungen nach unten korrigiert 
werden mussten.
Erstmals angewendet wurde die Kreditsperre 1997. Der damals 
erlassene Bundesbeschluss läuft Ende dieses Jahres aus. Er muss 
deshalb durch ein neues Bundesgesetz abgelöst werden. Der 
Kreditsperre unterliegen rund 40 Prozent des Haushaltes. Gebunde 
Ausgaben wie die Anteile Dritter an Steuereinnahmen, Passivzinsen 
oder Beiträge an die Sozialversicherungen sind davon ausgenommen. 
Die Kreditsperre erleichtert dank einer gewissen Opfersymmetrie die 
Konsenssuche. Sie hat ausserdem den Vorteil, dass im Fall rezessiver 
Entwicklungen Entsperrungen möglich sind.
Der Bundesrat greift daneben auch zu gezielten Ausgabenkürzungen. 
Betroffen davon ist zum einen der Personalbereich, wo u.a. dank 
tieferer Teuerungserwartungen Einsparungen in der Höhe von 40 
Millionen möglich sind. Weitere gut 100 Millionen werden durch rund 
zwei Dutzend Einzelmassnahmen im gesamten Ausgabenspektrum der 
Bundesverwaltung gekürzt.
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die notwendigen 
Umsetzungsarbeiten an die Hand zu nehmen, so dass er seine Anträge 
zuhanden der Eidgenössischen Räte am kommenden Mittwoch definitiv 
verabschieden kann. Sie werden den beiden Finanzkommissionen 
rechtzeitig auf ihre nächsten Plenumssitzungen vorliegen. Über die 
Grundsatzbeschlüsse von gestern wurden sie bereits informiert.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09 
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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