Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat den gesamtschweizerischen Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) und "santésuisse" verabschiedet. Wichtigste Änderung: das Einkommen der Apotheker und Apothekerinnen ist nicht mehr an eine prozentuale Marge bezogen auf den Medikamentenpreis gebunden, sondern an die bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen. Der Medikamentenpreis bestimmt nicht mehr allein das Einkommen der Apotheker und Apothekerinnen, so dass der Anreiz wegfällt, möglichst viele und teure Packungen abzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich für die Jahre 2001 und 2002 zur Kostenneutralität. Die Vereinbarung ist seit dem 1. Juli 2001 wirksam.
vom Parlament im Jahre 2000 verabschiedet und am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt - wurden mehrere Änderungen eingeführt, zwei davon im Medikamentenbereich.
- In dem in der Spezialitätenliste aufgeführten Medikamentenpreis sind die Herstellungs- und Vertriebskosten enthalten, nicht aber die Kosten für die Medikamentenabgabe an die Versicherten.
Mit der vom BSV eingeführten neuen Berechnungsregel für Arzneimittelpreise konnte das Preisniveau der Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung durchschnittlich um 10% gesenkt werden. Bei den billigen Medikamenten ist es zu einer leichten Preiserhöhung gekommen, während die teuren Medikamente bedeutend billiger geworden sind.
- Die Medikamentenabgabe durch die Apothekerschaft ist eine Leistung gemäss KVG. Die Tarifierung dieser Leistungen war Gegenstand von Verhandlungen und führte zur Ausarbeitung eines gesamtschweizerischen Tarifvertrages zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) und "santésuisse" (ehem. Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer).
Diese Neuregelung erhöht die Kostentransparenz im Medikamentenbereich. Sie bringt eine klare Trennung zwischen Beratung und herkömmlicher Arbeit der Apothekerschaft sowie zwischen Fabrikations- und Vertriebsanteil der Arzneimittelkosten. Damit wird der Mechanismus durchbrochen, der die Abgabe von besonders vielen oder besonders teuren Medikamenten in Form einer prozentualen Marge belohnt.
Das neue Abgeltungsmodell gilt nur für rezeptpflichtige Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung.
Die Hauptpunkte des Vertrages sind:
Die Vergütung der Apothekerleistung. Diese setzt sich zusammen aus der Apothekertaxe (Rezeptüberprüfung, Patientenberatung bei der Arzneimittelabgabe, allfällige Substitution durch ein Generikum) und der Patiententaxe (Patientendossier führen).
- Die Kostenneutralität. Apotheker und Versicherer erhoffen sich vom neuen leistungsorientierten Abgeltungsmodell (LOA) eine erhöhte Kostentransparenz und eine bessere Kostenkontrolle. Sie haben sich deshalb bereit erklärt, die Kostenneutralität zu wahren. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Apotheker und Apothekerinnen für die Jahre 2001 und 2002 den Vorjahresbetrag nicht übersteigen darf. Falls die Kostenneutralität nicht eingehalten wird, muss der festgelegte Taxpunktwert (Fr. 1,05) landesweit gesenkt werden.
- Der Kostenstabilisierungsbeitrag. Die Apothekerschaft hat sich bereit erklärt, einen Rabatt von 3,2% auf den Medikamentenpreisen zu gewähren, den sogenannten Kostenstabilisierungsbeitrag. Damit zeigt sie ihre Bereitschaft, die Kostenentwicklung zu bremsen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bundesbehörde regelmässig über die Entwicklung des neuen Abgeltungsmodells zu informieren. Weiter wurden sie aufgefordert, bei der Umsetzung des Vertrages Massnahmen vorzusehen, welche die Zielsetzung der Patiententaxe (Therapiesicherheit) unterstützen.
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