Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform II
Bern (ots)
05. Dez 2003 (EFD) Die Unternehmenssteuerreform II will den Standort Schweiz durch eine gezielte steuerliche Entlastung des Risikokapitals stärken. Diese soll primär den Investoren, die unternehmerisch tätig sind, zugute kommen. Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage enthält drei Modelle. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Massnahmen auf der Stufe des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins und zwei neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte Modell einzig auf die Belastungsminderung von Gewinnausschüttungen. Je nach Modell verursacht die Unternehmenssteuerreform II in der Einführungsphase grössere Mindererträge: bei den Kantonen zwischen 700 und 730 Millionen Franken, beim Bund zwischen 30 und 60 Millionen. Das durch die steuerliche Entlastung generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch zusätzliche Fiskaleinnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbst finanziert werden kann. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Unternehmenssteuerreform II nur dann finanziell tragbar, wenn erstens die im Zusammenhang mit dem Steuerpaket 2001 angekündigte Korrekturvorlage bei der Wohneigentumsbesteuerung und zweitens die in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen Massnahmen vom Parlament genehmigt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. April 2004.
Internationale Vergleiche zeigen, dass die Besteuerung auf der Stufe Unternehmen beim Bund und bei den Kantonen günstig ausfällt. Hingegen sind die steuerlichen Vorteile weniger ausgeprägt, wenn neben der Unternehmensebene auch die Belastung des Investors selbst mit einbezogen wird. Daher will der Bundesrat eine gezielte steuerliche Entlastung beim Risikokapital vornehmen, die primär den Investoren, welche sich unternehmerisch betätigen, zugute kommen soll. Zur Debatte stehen drei Modelle (siehe Rohstoff).
Finanzielle Auswirkungen
Die Unternehmenssteuerreform II ist ohne Mindererträge nicht durchführbar. In der Einführungsphase wäre je nach Modell mit Einbussen in der Grössenordnung von 730 bis 790 Millionen Franken zu rechnen. Dank den steuerlichen Entlastungen würde jedoch zusätzliches Wirtschaftswachstum generiert, wodurch die Bemessungsgrundlagen der Einkommenssteuern und indirekten Steuern expandierten. Diese Wachstumseffekte kämen mittel- bis langfristig voll zur Entfaltung. Ein Teil der Reform könnte dadurch selbst finanziert werden. Die Mindereinnahmen träfen vor allem die Kantone. Während diese kurzfristig jährliche Einbussen zwischen 700 und 730 Millionen Franken (Bund zwischen 30 und 60 Millionen) zu gewärtigen hätten, würden die Ausfälle langfristig jährlich noch zwischen 465 und 525 Millionen betragen. Der Bund hingegen könnte langfristig mit zusätzlichen Einnahmen im Umfang von 70 bis 100 Millionen Franken rechnen.
Nach Auffassung des Bundesrates ist die Unternehmenssteuerreform II nur dann finanziell tragbar, wenn erstens die im Zusammenhang mit dem Steuerpaket 2001 angekündigte Korrekturvorlage bei der Wohneigentumsbesteuerung und zweitens die in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen Massnahmen vom Parlament genehmigt werden.
Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58 Bruno Jeitziner, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 35 Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 69
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