Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neues Anlagereglement für PUBLICA
Bern (ots)
31. Mär 2004 (EFD) Am 1. Oktober 2003 wurde die Verantwortung für die operative Anlagetätigkeit voll an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA übertragen. Dieser neuen Aufgabenzuweisung wird mit einem neuen Anlagereglement Rechnung getragen. Gemäss Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes hat der Bundesrat heute das Reglement genehmigt. Erlassen wurde das Anlagereglement bereits am 5. Februar 2004 durch die Kassenkommission PUBLICA.
Der von der Kassenkommission eingesetzte Anlageausschuss erhält Kompetenzen, die bis anhin von der Kassenkommission als oberstes Führungsorgan selbst ausgeübt wurden. Beispielsweise wird der Anlageauschuss neu über die Vergabe von Portfolio Management Mandaten entscheiden.
Ebenfalls neu geregelt wird die Stimmrechtsausübung bei Aktiengesellschaften: Bei schweizerischen Gesellschaften wird das Stimmrecht ausnahmslos ausgeübt, während bei ausländischen aus Kostengründen grundsätzlich auf die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte verzichtet wird.
Mit einem Vermögen von rund 29 Milliarden Franken gehört PUBLICA zu den grössten institutionellen Anlegern der Schweiz.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Düggeli, Direktor PUBLICA, Tel: 031 323 41 91
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