Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Der Bundesrat unterstützt die Anträge des Verwaltungsrates an der GV der swiss
Bern (ots)
28. Apr 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute Peter Grütter, Generalsekretär des Eidg. Finanzdepartementes EFD, mandatiert, die Anträge des Verwaltungsrates der swiss an der Generalversammlung (GV) zu unterstützen, sofern die für die Herabsetzung des Aktienkapitals geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Die GV der swiss findet am 6. Mai statt.
Für den Aktionär Bund geht es nach wie vor in erster Linie darum, geeignete Rahmenbedingungen für das Entstehen und Überleben der neuen Fluggesellschaft sicherzustellen. Längerfristig beabsichtigt er, sich von seiner Beteiligung am Aktienkapital des neuen Unternehmens zu trennen und sich in der Luftfahrt auf seine Aufgaben als Regulator und Aufsichtsbehörde zu konzentrieren. So lange er aber einen signifikanten Anteil am Gesellschaftskapital hält, vertritt er seine Interessen sowohl an der Generalversammlung als auch über ein Mitglied im Verwaltungsrat, zurzeit in der Person von Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung.
Festlegung der Rahmenbedingungen
In der Luftfahrt wie in anderen Branchen liegt die primäre Verantwortung des Bundes in der Gestaltung der Rahmenbedingungen. Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere nach den tragischen Ereignissen des 11. Septembers 2001, hat eine grundlegende Standortbestimmung über die schweizerische Luftfahrtpolitik unerlässlich gemacht. Dabei sind 2003 erste Entscheide gefällt worden.
So hat der Bundesrat im August 2003 für die Besteuerung des Flugbenzins für Anschlussflüge im Inland einer mit dem Ausland vergleichbaren günstigeren Regelung zugestimmt. Im Dezember 2003 hat er sich mit der Finanzierung der Flugsicherung befasst. Er setzt sich dafür ein, dass die Flugsicherungsgebühren auf ein im europäischen Vergleich, angemessenes Niveau gesenkt werden können. Auch hier dem Prinzip der gleich langen Spiesse mit dem angrenzenden Ausland verpflichtet. Ende des laufenden Jahres will er einen Bericht an das Parlament verabschieden, in dem die Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure der schweizerischen zivilen Luftfahrt (Fluggesellschaften, Flughäfen, Regulierungsbehörden, Kantone, Flugsicherungsgesellschaft, usw.) klar festgehalten werden.
Die Rolle von Verwaltungsrat Peter Siegenthaler
Peter Siegenthaler ist ein normales, durch die Generalversammlung auf Antrag des Bundesrates gewähltes Mitglied des swiss- Verwaltungsrates (gemäss Artikel 707 Absatz 3 Obligationenrecht/OR). Wegleitend für Siegenthaler sind damit in erster Linie die generellen Pflichten eines Verwaltungsratsmitgliedes. Er setzt sich für die erstrangigen unternehmerischen Zielsetzungen ein. Zudem wirkt er darauf hin, dass sämtliche Optionen im Verwaltungsrat vorurteilslos erwogen und gegebenenfalls realisiert werden. In Anbetracht des hohen Einsatzes an öffentlichen Geldern und der nicht unbeträchtlichen Risiken dieses Engagements informiert Siegenthaler den Regierungsausschuss, die interdepartementale Koordinationsgruppe, welche diesen unterstützt, sowie die Finanzdelegation regelmässig über den Geschäftsgang von swiss.
Erwartungen an die swiss
Der Bundesrat erwartet von der swiss, dass sie den Turnaround als privatwirtschaftliches Unternehmen aus eigener Kraft realisiert. Voraussetzung dafür ist nebst der Überwindung der makroökonomischen Stagnation vor allem marktgerechtes Verhalten. Dazu gehört, dass die swiss die für den wirtschaftlichen Erfolg und die angestrebte Rentabilität notwendigen unternehmerischen Massnahmen trifft, um sich auf dem Luftfahrtmarkt behaupten zu können. Dazu können die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften sowie Anpassungen der Flotte und des Streckennetzes gehören.
Im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat mehrfach festgehalten, dass von der swiss aus regionalpolitischen Motiven nicht der Betrieb unprofitabler Verbindungen verlangt werden kann. Auch das von der swiss betriebene Langstreckennetz hat sich an den Erfordernissen des Marktes zu orientieren.
Mit Befriedigung hat der Bundesrat festgestellt, dass Verwaltungsrat und Management wichtige Entscheide getroffen und damit Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens geschaffen haben. Sie haben deshalb sein Vertrauen. Der Bundesrat verbindet dieses Vertrauen mit der festen Erwartung, den eingeleiteten Prozess zum Erfolg zu führen.
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