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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Der Bundesrat unterstützt die Anträge des Verwaltungsrates an der GV der swiss

Bern (ots)

28. Apr 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute Peter
Grütter, Generalsekretär des Eidg. Finanzdepartementes EFD, 
mandatiert, die Anträge des Verwaltungsrates der swiss an der 
Generalversammlung (GV) zu unterstützen, sofern die für die 
Herabsetzung des Aktienkapitals geltenden rechtlichen Bestimmungen 
eingehalten sind. Die GV der swiss findet am 6. Mai statt.
Für den Aktionär Bund geht es nach wie vor in erster Linie darum, 
geeignete Rahmenbedingungen für das Entstehen und Überleben der 
neuen Fluggesellschaft sicherzustellen. Längerfristig beabsichtigt 
er, sich von seiner Beteiligung am Aktienkapital des neuen 
Unternehmens zu trennen und sich in der Luftfahrt auf seine Aufgaben 
als Regulator und Aufsichtsbehörde zu konzentrieren. So lange er 
aber einen signifikanten Anteil am Gesellschaftskapital hält, 
vertritt er seine Interessen sowohl an der Generalversammlung als 
auch über ein Mitglied im Verwaltungsrat, zurzeit in der Person von 
Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung.
Festlegung der Rahmenbedingungen
In der Luftfahrt wie in anderen Branchen liegt die primäre 
Verantwortung des Bundes in der Gestaltung der Rahmenbedingungen. 
Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere nach den tragischen 
Ereignissen des 11. Septembers 2001, hat eine grundlegende 
Standortbestimmung über die schweizerische Luftfahrtpolitik 
unerlässlich gemacht. Dabei sind 2003 erste Entscheide gefällt 
worden.
So hat der Bundesrat im August 2003 für die Besteuerung des 
Flugbenzins für Anschlussflüge im Inland einer mit dem Ausland 
vergleichbaren günstigeren Regelung zugestimmt. Im Dezember 2003 hat 
er sich mit der Finanzierung der Flugsicherung befasst. Er setzt 
sich dafür ein, dass die Flugsicherungsgebühren auf ein im 
europäischen Vergleich, angemessenes Niveau gesenkt werden können. 
Auch hier dem Prinzip der gleich langen Spiesse mit dem angrenzenden 
Ausland verpflichtet. Ende des laufenden Jahres will er einen 
Bericht an das Parlament verabschieden, in dem die Rollen und 
Verantwortungen der verschiedenen Akteure der schweizerischen 
zivilen Luftfahrt (Fluggesellschaften, Flughäfen, 
Regulierungsbehörden, Kantone, Flugsicherungsgesellschaft, usw.) 
klar festgehalten werden.
Die Rolle von Verwaltungsrat Peter Siegenthaler
Peter Siegenthaler ist ein normales, durch die Generalversammlung 
auf Antrag des Bundesrates gewähltes Mitglied des swiss- 
Verwaltungsrates (gemäss Artikel 707 Absatz 3 Obligationenrecht/OR). 
Wegleitend für Siegenthaler sind damit in erster Linie die 
generellen Pflichten eines Verwaltungsratsmitgliedes. Er setzt sich 
für die erstrangigen unternehmerischen Zielsetzungen ein. Zudem 
wirkt er darauf hin, dass sämtliche Optionen im Verwaltungsrat 
vorurteilslos erwogen und gegebenenfalls realisiert werden. In 
Anbetracht des hohen Einsatzes an öffentlichen Geldern und der nicht 
unbeträchtlichen Risiken dieses Engagements informiert Siegenthaler 
den Regierungsausschuss, die interdepartementale 
Koordinationsgruppe, welche diesen unterstützt, sowie die 
Finanzdelegation regelmässig über den Geschäftsgang von swiss.
Erwartungen an die swiss
Der Bundesrat erwartet von der swiss, dass sie den Turnaround als 
privatwirtschaftliches Unternehmen aus eigener Kraft realisiert. 
Voraussetzung dafür ist nebst der Überwindung der makroökonomischen 
Stagnation vor allem marktgerechtes Verhalten. Dazu gehört, dass die 
swiss die für den wirtschaftlichen Erfolg und die angestrebte 
Rentabilität notwendigen unternehmerischen Massnahmen trifft, um 
sich auf dem Luftfahrtmarkt behaupten zu können. Dazu können die 
verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften sowie 
Anpassungen der Flotte und des Streckennetzes gehören.
Im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse hat der 
Bundesrat mehrfach festgehalten, dass von der swiss aus 
regionalpolitischen Motiven nicht der Betrieb unprofitabler 
Verbindungen verlangt werden kann. Auch das von der swiss betriebene 
Langstreckennetz hat sich an den Erfordernissen des Marktes zu 
orientieren.
Mit Befriedigung hat der Bundesrat festgestellt, dass Verwaltungsrat 
und Management wichtige Entscheide getroffen und damit 
Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens 
geschaffen haben. Sie haben deshalb sein Vertrauen. Der Bundesrat 
verbindet dieses Vertrauen mit der festen Erwartung, den 
eingeleiteten Prozess zum Erfolg zu führen.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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