Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Angaben zu Finanzintermediären und ihrem SRO-Anschluss nicht mehr im Internet
Bern (ots)
25. Mai 2004 (EFD) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat beschlossen, ihre Suchmaschine mit den Daten der einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossenen oder von ihr direkt bewilligten Finanzintermediäre von der Website zu entfernen. Grund für diesen Schritt ist der Entscheid der Eidg. Datenschutzkommission, wonach eine genügende Rechtsgrundlage für das Zugänglichmachen der entsprechenden Informationen via Internet fehle. Die Kontrollstelle ist jedoch weiterhin von der Notwendigkeit einer solchen Publikation überzeugt und beabsichtigt, eine diesbezügliche Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.
Seit dem 4. März 2003 stellte die Kontrollstelle auf ihrer Website eine Suchmaschine zur Verfügung, die es erlaubte, durch die Eingabe des Namens eines Unternehmens in Erfahrung zu bringen, ob dieses Unternehmen eine Bewilligung der Kontrollstelle erhalten hat oder einer Selbstregulierungsorganisation beigetreten ist. Daraus wurde ersichtlich, dass das Unternehmen eine Tätigkeit als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes ausüben darf.
Verschiedene Finanzintermediäre hatten mit einem Sperrgesuch nach Art. 20 des Datenschutzgesetzes verlangt, dass ihre Daten über diese Suchmaschine nicht zugänglich gemacht werden. Die Kontrollstelle wies diese Gesuche ab. Die entsprechenden Verfügungen wurden in der Folge von einigen Finanzintermediären bei der Eidg. Datenschutzkommission angefochten.
Mit Urteil vom 31. Oktober 2003, das den Parteien am 3. Mai 2004 kommuniziert wurde, hat die Eidg. Datenschutzkommission die Beschwerden der betroffenen Finanzintermediäre gutgeheissen. Sie stellte fest, die Kontrollstelle dürfe die Daten von Finanzintermediären, die einer SRO angeschlossen sind, nicht mittels einem Abrufverfahren im Internet zugänglich machen, denn dazu fehle eine genügende Rechtsgrundlage.
Die Kontrollstelle hat daher beschlossen, den Zugang zu Informationen über die einer SRO angeschlossenen oder von ihr direkt bewilligten Finanzintermediäre im Internet zu schliessen. Sie ist jedoch weiterhin von der Notwendigkeit einer solchen Publikation überzeugt. Die von der Suchmaschine angebotene Abfragemöglichkeit wurde regelmässig über 3000 mal pro Monat genutzt und schuf dadurch die für den Finanzplatz notwendige Transparenz. Die Kontrollstelle beabsichtigt daher, eine diesbezügliche Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.
Auch wird die Kontrollstelle auf Einzelanfrage hin weiterhin darüber Auskunft geben, ob ein bestimmter Finanzintermediär im Besitz einer Bewilligung der Kontrollstelle ist oder ob und bei welcher Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist. Vorbehalten bleiben jedoch auch hier individuelle Sperrgesuche einzelner Finanzintermediäre.
Auskunft für Medienschaffende: Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50
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