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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Angaben zu Finanzintermediären und ihrem SRO-Anschluss nicht mehr im Internet

Bern (ots)

25. Mai 2004 (EFD) Die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei hat beschlossen, ihre Suchmaschine mit 
den Daten der einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) 
angeschlossenen oder von ihr direkt bewilligten Finanzintermediäre 
von der Website zu entfernen. Grund für diesen Schritt ist der 
Entscheid der Eidg. Datenschutzkommission, wonach eine genügende 
Rechtsgrundlage für das Zugänglichmachen der entsprechenden 
Informationen via Internet fehle. Die Kontrollstelle ist jedoch 
weiterhin von der Notwendigkeit einer solchen Publikation überzeugt 
und beabsichtigt, eine diesbezügliche Gesetzesänderung in die Wege 
zu leiten.
Seit dem 4. März 2003 stellte die Kontrollstelle auf ihrer Website 
eine Suchmaschine zur Verfügung, die es erlaubte, durch die Eingabe 
des Namens eines Unternehmens in Erfahrung zu bringen, ob dieses 
Unternehmen eine Bewilligung der Kontrollstelle erhalten hat oder 
einer Selbstregulierungsorganisation beigetreten ist. Daraus wurde 
ersichtlich, dass das Unternehmen eine Tätigkeit als 
Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes ausüben darf.
Verschiedene Finanzintermediäre hatten mit einem Sperrgesuch nach 
Art. 20 des Datenschutzgesetzes verlangt, dass ihre Daten über diese 
Suchmaschine nicht zugänglich gemacht werden. Die Kontrollstelle 
wies diese Gesuche ab. Die entsprechenden Verfügungen wurden in der 
Folge von einigen Finanzintermediären bei der Eidg. 
Datenschutzkommission angefochten.
Mit Urteil vom 31. Oktober 2003, das den Parteien am 3. Mai 2004 
kommuniziert wurde, hat die Eidg. Datenschutzkommission die 
Beschwerden der betroffenen Finanzintermediäre gutgeheissen. Sie 
stellte fest, die Kontrollstelle dürfe die Daten von 
Finanzintermediären, die einer SRO angeschlossen sind, nicht mittels 
einem Abrufverfahren im Internet zugänglich machen, denn dazu fehle 
eine genügende Rechtsgrundlage.
Die Kontrollstelle hat daher beschlossen, den Zugang zu 
Informationen über die einer SRO angeschlossenen oder von ihr direkt 
bewilligten Finanzintermediäre im Internet zu schliessen. Sie ist 
jedoch weiterhin von der Notwendigkeit einer solchen Publikation 
überzeugt. Die von der Suchmaschine angebotene Abfragemöglichkeit 
wurde regelmässig über 3000 mal pro Monat genutzt und schuf dadurch 
die für den Finanzplatz notwendige Transparenz. Die Kontrollstelle 
beabsichtigt daher, eine diesbezügliche Gesetzesänderung in die Wege 
zu leiten.
Auch wird die Kontrollstelle auf Einzelanfrage hin weiterhin darüber 
Auskunft geben, ob ein bestimmter Finanzintermediär im Besitz einer 
Bewilligung der Kontrollstelle ist oder ob und bei welcher 
Selbstregulierungsorganisation er angeschlossen ist. Vorbehalten 
bleiben jedoch auch hier individuelle Sperrgesuche einzelner 
Finanzintermediäre.
Auskunft für Medienschaffende:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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