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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: MWST: Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen

Bern (ots)

08. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
hat die Saldo- und Pauschalsteuersätze aller Branchen und 
Tätigkeiten neu berechnet. Als Folge davon werden diverse 
Tätigkeiten auf den 1. Juli 2004 einem anderen - in der Regel 
niedrigeren - Satz zugeteilt. Alle Steuerpflichtigen, die eine 
solche Tätigkeit ausüben, können auf diesen Zeitpunkt hin die 
Abrechnungsmethode wechseln.
Wer als Steuerpflichtiger jährlich nicht mehr als drei Millionen 
Franken steuerbaren Umsatz erzielt und im gleichen Zeitraum 
höchstens 60'000 Franken Steuern zu bezahlen hat, kann gestützt auf 
Artikel 59 des Mehrwertsteuergesetzes nach der 
Saldosteuersatzmethode abrechnen. Bei dieser Methode ist die 
geschuldete Steuer durch Multiplikation des in einer 
Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Gesamtumsatzes mit dem von 
der ESTV bewilligten Saldosteuersatz zu ermitteln. Mit dem 
Saldosteuersatz sind alle Vorsteuern im Sinne einer Pauschale 
abgegolten.
Die ESTV hat die Zuteilung aller Tätigkeiten zu den bestehenden 
sieben Saldosteuersätzen gestützt auf Erhebungen bei Kontrollen 
eingehend überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass für diverse 
Tätigkeiten ein neuer - in aller Regel niedrigerer - Saldosteuersatz 
gerechtfertigt ist. Die ESTV hat ausserdem die Broschüre 
"Saldosteuersätze" überarbeitet. Diese Änderungen treten auf den 1. 
Juli 2004 in Kraft.
Wer eine Tätigkeit ausübt, deren Saldosteuersatz herauf- oder 
herabgesetzt wird, kann auf den 1. Juli 2004 die Abrechnungsmethode 
wechseln. Auf Wunsch lässt die ESTV auch einen Wechsel per 1. Januar 
2005 zu.
Für Steuerpflichtige aus Gemeinwesen und verwandten Bereichen, bei 
denen nicht die Saldo-, sondern die Pauschalsteuersätze zur 
Anwendung kommen, gelten die gleichen Bedingungen für einen Wechsel 
der Abrechnungsmethode.
Die ESTV wird alle vierteljährlich oder halbjährlich abrechnenden 
Steuerpflichtigen im Verlaufe des Juni 2004 über die Änderungen bei 
den Saldo- und Pauschalsteuersätzen orientieren. Zu diesem Zweck 
werden dem Abrechnungsformular für das 2. Quartal resp. das 1. 
Halbjahr 2004 die neue Broschüre "Saldosteuersätze" und ein 
Informationsschreiben betreffend Vorgehen beim Wechsel der 
Abrechnungsmethode beigelegt.
Auskunft für Medienschaffende:
Charles Vonlanthen, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 22
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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