Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: MWST: Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen
Bern (ots)
08. Jun 2004 (EFD) Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Saldo- und Pauschalsteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten neu berechnet. Als Folge davon werden diverse Tätigkeiten auf den 1. Juli 2004 einem anderen - in der Regel niedrigeren - Satz zugeteilt. Alle Steuerpflichtigen, die eine solche Tätigkeit ausüben, können auf diesen Zeitpunkt hin die Abrechnungsmethode wechseln.
Wer als Steuerpflichtiger jährlich nicht mehr als drei Millionen Franken steuerbaren Umsatz erzielt und im gleichen Zeitraum höchstens 60'000 Franken Steuern zu bezahlen hat, kann gestützt auf Artikel 59 des Mehrwertsteuergesetzes nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Bei dieser Methode ist die geschuldete Steuer durch Multiplikation des in einer Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Gesamtumsatzes mit dem von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz zu ermitteln. Mit dem Saldosteuersatz sind alle Vorsteuern im Sinne einer Pauschale abgegolten.
Die ESTV hat die Zuteilung aller Tätigkeiten zu den bestehenden sieben Saldosteuersätzen gestützt auf Erhebungen bei Kontrollen eingehend überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass für diverse Tätigkeiten ein neuer - in aller Regel niedrigerer - Saldosteuersatz gerechtfertigt ist. Die ESTV hat ausserdem die Broschüre "Saldosteuersätze" überarbeitet. Diese Änderungen treten auf den 1. Juli 2004 in Kraft.
Wer eine Tätigkeit ausübt, deren Saldosteuersatz herauf- oder herabgesetzt wird, kann auf den 1. Juli 2004 die Abrechnungsmethode wechseln. Auf Wunsch lässt die ESTV auch einen Wechsel per 1. Januar 2005 zu.
Für Steuerpflichtige aus Gemeinwesen und verwandten Bereichen, bei denen nicht die Saldo-, sondern die Pauschalsteuersätze zur Anwendung kommen, gelten die gleichen Bedingungen für einen Wechsel der Abrechnungsmethode.
Die ESTV wird alle vierteljährlich oder halbjährlich abrechnenden Steuerpflichtigen im Verlaufe des Juni 2004 über die Änderungen bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen orientieren. Zu diesem Zweck werden dem Abrechnungsformular für das 2. Quartal resp. das 1. Halbjahr 2004 die neue Broschüre "Saldosteuersätze" und ein Informationsschreiben betreffend Vorgehen beim Wechsel der Abrechnungsmethode beigelegt.
Auskunft für Medienschaffende: Charles Vonlanthen, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 22
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