Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Schengen-Abkommen: Auswirkungen auf die Kontrollen an der Schweizer Grenze
Bern (ots)
21. Jun 2004 (EFD) Der politische Abschluss der Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Vertrag hat eine öffentliche Diskussion über die Grenzkontrollen in Gang gebracht. Das Eidg. Finanzdepartement und die Oberzolldirektion zeigen auf, wie sich das Schengener Abkommen auf die Grenzkontrollen auswirken würde. Fundamentale Änderungen bei den Grenzkontrollen sind nicht zu erwarten. Die verstärkte internationale Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS), kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen, bringen ein Plus für die innere Sicherheit der Schweiz.
Die Auswirkungen des Schengener Abkommens auf die Grenzkontrollen in der Schweiz sind die folgenden:
1. Die Schweiz wird weiterhin an der Grenze Zollkontrollen (Warenkontrollen) durchführen müssen, weil Schengen und die Bilateralen II keine Zollunion mit der EU bringen.
2. Täglich reisen mehr als 650 000 Personen und 300 000 Fahrzeuge in die Schweiz ein. Dafür stehen mehrere hundert Strassen und Wege zur Verfügung. Kontrollen sind deshalb schon heute nur stichprobenweise möglich. Sie stützen sich auf systematische Risikoanalysen. Aus taktischen Gründen setzt das Grenzwachtkorps (GWK) gegen 40% seiner Kräfte schon heute mobil im Grenzraum ein. Mit Schengen ändert sich an diesem Sachverhalt wenig.
3. Schengen erlaubt keine systematischen Kontrollen von Personen nur aufgrund der Tatsache, dass sie die Grenze überschreiten. Hingegen sind Kontrollen auch an der Grenze möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht besteht.
4. Aus Sicherheitsgründen ist es unerlässlich, dass vor einer Warenkontrolle, zum Beispiel vor dem Öffnen eines Kofferraums, die Identität einer Person festgestellt werden kann.
5. Schengen sieht vor, dass in besonderen Lagen (zum Beispiel bei Grossveranstaltungen mit besonderer Gefährdung) systematische Personenkontrollen vorübergehend wieder eingeführt werden.
6. Schengen macht keine Auflagen für die Kontrollen im Grenzraum oder im Landesinnern. Die Schweiz kann die Kontrolldichte und die Organisation der Kontrollen autonom bestimmen. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird im Rahmen des Projektes USIS festzulegen sein.
7. Schon heute nimmt das GWK nebst den Zollaufgaben fremdenpolizeiliche und in Absprache mit den Kantonen sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahr. Dies stellt den notwendigen Schutz des Zollpersonals sicher und ist vor allem eine kostengünstige und effiziente Lösung. Die gleichen Synergien zwischen Zoll- und Polizeikontrollen kann das GWK unter Schengen weiterhin realisieren.
8. Verbesserungen bei der Sicherheit bringt insbesondere der Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS). Damit hätten Polizei und Grenzwache Zugang zu europäischen Fahndungsdatenbanken und nicht wie bisher nur zu schweizerischen.
9. Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen wird die Grenze zur Schweiz für die EU keine Aussengrenze mehr sein. Die Nachbarländer werden die Kontrolldichte bei Ausreise aus der Schweiz nicht verstärken müssen. Der für unsere Wirtschaft erforderliche einfache Grenzübertritt ist weiterhin gewährleistet.
Fazit:
Schengen bringt keine fundamentalen Änderungen am status quo im Bereich der Grenzkontrollen. Hingegen wird eine Mitwirkung an Schengen/Dublin verhindern, dass die Nachbarländer den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit systematischen Personenkontrollen beeinträchtigen. Die verstärkte internationale Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS), kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen durch das GWK, bringen ein Plus für die innere Sicherheit der Schweiz.
Auskunft für Medienschaffende: Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. 031/322 65 01
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