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Bundesamt für Energie

Weniger CO2-Ausstoss und mehr Arbeitsplätze dank kantonaler Energiepolitik

Bern (ots)

Die seit 1980 von den Kantonen eingeführten
Energievorschriften im Gebäudebereich haben 2002 im Vergleich zu 
einer hypothetischen Situation ohne solche Vorschriften Energie-
Einsparungen von 940 GWh bewirkt, den CO2-Ausstosses um 310'000 
Tonnen reduziert, Investitionen von 1,3 Mrd. Franken ausgelöst und 
Arbeit für 5700 Personenjahre geschaffen. Auch die kantonalen 
Förderprogramme, welche der Bund im Jahre 2002 mit 13 Mio. Franken 
in Form von Globalbeiträgen unterstützt hat, zeigen positive 
Wirkungen. Gemeinsam mit den Mitteln der Kantone wurden im Jahre 
2002 insgesamt 56,2 Mio. Franken an Förderbeiträgen ausbezahlt, mit 
welchen eine Reduktion des Energiebedarfes von 193 GWh, 170 Mio. 
Fr. an energetischen Investitionen, eine Beschäftigungswirkung von 
900 Personenjahren und eine Reduktion des CO2-Ausstosses von 68‘000 
Tonnen erzielt wurden. Die kantonale Energiepolitik leistet damit 
nicht nur einen wesentlichen Beitrag an die Erreichung der Energie- 
und CO2-Ziele von EnergieSchweiz; sie hat auch positive 
volkswirtschaftliche Auswirkungen.
Die Kantone sind wichtige Partner von EnergieSchweiz und 
zuständig für den Gebäudebereich. Sie haben hierfür ihre eigene 
Strategie definiert. Danach soll zuerst der Energieverbrauch stark 
reduziert und der noch verbleibende Verbrauch möglichst mit 
regenerierbaren Energien gedeckt werden. Dazu dienen die kantonale 
Energiegesetzgebung und Förderprogramme. Die Wirkung der kantonalen 
Energiepolitik wurde von Bund und Kantonen erstmals umfassend 
untersucht.
Das Bundesamt für Energie veröffentlicht mehrere 
wissenschaftliche Studien im Zusammenhang mit der kantonalen 
Energiepolitik (siehe auch unter www.energie-schweiz.ch => Energie 
in meinem Kanton => Wissenschaftliche Studien):
• Stand der Energiepolitik in den Kantonen
• Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im 
Gebäudebereich im Jahr 2002
• Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme im Rahmen von 
Art. 15 EnG: Ergebnisse der Erhebung 2002
• Harmonisiertes Fördermodell der Kantone
• Erklärung Unterschiede Energiekennzahlen bei Neubauten
Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2003 BFE, Sektion 
Öffentliche Hand und Gebäude, Bern; Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 
031/322 56 53,  aline.bruellhardt@bfe.admin.ch Der Bericht enthält 
Informationen über die kantonalen Aktivitäten in den Bereichen 
Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale 
Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen der Kantone im Rahmen von 
EnergieSchweiz im Jahre 2002. Die aktuelle Situation der kantonalen 
Energiepolitik wird vom BFE beurteilt; elf Kantone, die 2003 vom 
BFE besucht wurden, werden vertieft betrachtet.
Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im Gebäudebereich 
im Jahr 2002 INFRAS, Zürich: Rolf Iten und Stefan Kessler; 
Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern • 
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 
805.296 d. 
Vorschriften im Energiebereich zielen in der Regel darauf 
ab, bereits wirtschaftlichen Massnahmen zu einer breiteren 
Umsetzung zu verhelfen. Über die Beeinflussung des 
Investorenverhaltens und die verminderte Abhängigkeit von 
Energiepreissteigerungen und von Importen fossiler Energien ergeben 
sich durch die ausgelösten Investitionen positive 
volkswirtschaftliche Effekte. Die im Jahr 2002 durchgeführte 
Schätzung der Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im 
Gebäudebereich zeigt, dass diese bedeutsam sind. Sie liegen in der 
gleichen Grössenordnung wie die Wirkungen der freiwilligen 
Massnahmen unter EnergieSchweiz im selben Jahr, wenn man die 
Wirkung sämtlicher gesetzlicher Massnahmen im Jahr 2002 
schätzt, welche in den Kantonen seit 1980 getroffen wurden. 
Gegenüber der Referenzsituation ohne Energievorschriften der 
Kantone im Gebäudebereich konnte 2002 der fossile Energieverbrauch 
durch energetisch effiziente Sanierungen und Neubauten um rund 940 
GWh reduziert werden (0,4% des schweizerischen 
Gesamtenergieverbrauchs). Diese Energieeinsparungen führten 2002 
u.a. auch zu einer Reduktion der CO2-Emissionen um 310'000 Tonnen 
(0,7% der CO2-Emissionen) sowie zu Investitions- und 
Beschäftigungswirkungen von 1,3 Mrd. Franken bzw. 5'700 
Personenjahren. Über die Lebensdauer der Massnahmen von 
durchschnittlich 35 Jahren ist mit einer Einsparung von rund 33‘300 
GWh zu rechnen.
Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme im Rahmen 
von Art. 15 EnG: Ergebnisse der Erhebung 2002
INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Christian Schneider; 
Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern • 
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 805.295 d.
Seit Anfang 2002 verfügen 24 Kantone über die rechtlichen 
Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm und erhalten 
dafür im Rahmen von EnergieSchweiz gemäss eidgenössischem 
Energiegesetz Globalbeiträge vom Bund (2002: 13 Mio. Fr.). Das 
Modell zur Bestimmung der Wirksamkeit wurde von Bund und den 
Kantonen gemeinsam erarbeitet. Die nun veröffentlichte 
Wirkungsanalyse über das Berichtsjahr 2002 wird massgebend sein für 
die Vergabe der Globalbeiträge 2004. Der Bericht zeigt, was mit den 
56,2 Mio. Fr. an ausbezahlten Fördermitteln (inkl. 13 Mio. 
Globalbeitrag Bund) ausgelöst wurde: Eine energetische Wirkung von 
rund 193 GWh im Jahre 2002 (4'820 GWh über die Lebensdauer), etwa 
170 Mio. Fr. an energetischen Investitionen, eine 
Beschäftigungswirkung von ca. 900 Personenjahren und eine jährliche 
Reduktion des CO2-Ausstosses von ca. 68‘000 Tonnen. 
Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 0,97 kWh/Rp. 
errechnet (d.h. pro eingesparte kWh wurde 1,04 Rp. an 
Fördergeldern eingesetzt).
Harmonisiertes Fördermodell der Kantone 
INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Bernhard Oettli; 
Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Arbeitsgruppe Analysen des 
Departements Erfolgskontrolle Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 
031/322 56 53,  aline.bruellhardt@bfe.admin.ch 
Aufgrund der Strategie der Kantone im Rahmen des Programms 
EnergieSchweiz wurde ein Modell für die Harmonisierung der 
kantonalen Förderprogramme entwickelt. Dieses belässt den Kantonen 
einen Spielraum für die Berücksichtigung ihrer Finanzkraft und für 
individuelle Schwerpunkte. Der Bericht skizziert die Struktur des 
harmonisierten Fördermodells und beschreibt dessen Elemente. Damit 
wurden die Voraussetzungen zur Harmonisierung der kantonalen 
Förderprogramme geschaffen. Das Modell wurde von der Konferenz 
kantonaler Energiedirektoren am 28. August 2003 verabschiedet.
Erklärung Unterschiede Energiekennzahlen bei Neubauten 
econcept, Zürich: Reto Dettli, Gabriele Gsponer und Yvonne 
Kaufmann; Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern • 
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 805.543 d.
Im Jahr 2000 wurden in einer Untersuchung der Firma Wüest & Partner 
die Energiekennzahlen (EKZ) von Neubauten in 14 Kantonen erhoben. 
Dabei sind grosse Unterschiede zwischen einzelnen Kantonen zu Tage 
getreten. Mit der Untersuchung durch die Firma econcept wurde 
versucht, die Bestimmungsfaktoren für die EKZ zu ermitteln und die 
bestehenden Unterschiede der EKZ zu erklären. Die Studie zeigt, 
dass gesetzliche Vorschriften im Bereich Wärmeschutz, aber auch das 
Benutzerverhalten die EKZ signifikant beeinflussen. Dank der Studie 
lassen sich Rückschlüsse auf die Stärken und Schwächen der 
kantonalen Energiepolitik der 90er Jahre im Bereich der Neubauten 
ziehen. Daraus wurden Optimierungsmassnahmen abgeleitet. Einige der 
aufgezeigten Defizite sind bekannt, Korrekturmassnahmen teilweise 
eingeleitet oder umgesetzt. Bisher vernachlässigte 
Massnahmenbereiche müssen aufgrund der Ergebnisse gemäss der 
Strategie der Kantone im Rahmen von EnergieSchweiz angepackt 
werden. Zur weiteren Senkung des Energieverbrauchs in Neubauten 
werden folgende Massnahmen vorgeschlagen: 
1. Der Einfluss des Benutzerverhaltens auf den Energieverbrauch 
soll mit technischen Einrichtungen (z.B. Komfortlüftungen) 
reduziert werden. 
2. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die energetische 
Qualität von Neubauten sollen mittelfristig angehoben werden. 
3. In Neubauten werden bis zu 50 Prozent der benötigten Energie für 
die Warmwassererwärmung aufgewendet. Mit aktualisierten 
Hilfsmitteln sollen Planer und Installateure bei der Realisierung 
energieeffizienter Warmwassererzeugungsanlagen unterstützt werden. 
Diese und weitere Massnahmen bzw. Massnahmenkorrekturen der 
Energiepolitik von Bund, Kantonen und Fachverbänden, sind im 
Bericht 
aufgeführt.
Globalbeiträge an die Kantone: Verteilung 2003 
Im Jahr 2003 werden die Globalbeiträge (Total 14 Mio. Franken) an 
24 Kantone ausgerichtet. Einzig die Kantone Schwyz und Obwalden 
besitzen aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen noch keine kantonalen 
Förderprogramme. Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, 
optimal auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Programme zu gestalten 
und die Fördermittel dort einzusetzen, wo sie es am sinnvollsten 
erachten. Sie tragen mit ihren Programmen wesentlich zur Erreichung 
der Ziele von EnergieSchweiz v.a. im Gebäudebereich bei. Die Höhe 
der Globalbeiträge des Bundes berechnet sich noch bis und mit 2003 
auf Grund der Einwohnerzahl und der Höhe des kantonalen Budgets, ab 
2004 auf Grund der Wirksamkeit der kantonalen Förderprogramme. 
Jeder Kanton muss gemäss Energiegesetz mindestens ebenso viel 
eigene Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stellen wie der 
Bund.
Das Bundesamt für Energie bittet, Fragen im Zusammenhang mit der 
Förderung der Energie- und Abwärmenutzung direkt an die 
Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Dasselbe 
gilt für Gesuche um Finanzhilfe. Weitere Informationen sind zu 
finden unter www.energie-schweiz.ch (=> Energie in meinem Kanton => 
Finanzielle Förderung).
Bern, 11. September 2003
Bundesamt für Energie
Auskünfte: Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, 
BFE, Tel. 031 322 56 61

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