Weniger CO2-Ausstoss und mehr Arbeitsplätze dank kantonaler Energiepolitik
Bern (ots)
Die seit 1980 von den Kantonen eingeführten Energievorschriften im Gebäudebereich haben 2002 im Vergleich zu einer hypothetischen Situation ohne solche Vorschriften Energie- Einsparungen von 940 GWh bewirkt, den CO2-Ausstosses um 310'000 Tonnen reduziert, Investitionen von 1,3 Mrd. Franken ausgelöst und Arbeit für 5700 Personenjahre geschaffen. Auch die kantonalen Förderprogramme, welche der Bund im Jahre 2002 mit 13 Mio. Franken in Form von Globalbeiträgen unterstützt hat, zeigen positive Wirkungen. Gemeinsam mit den Mitteln der Kantone wurden im Jahre 2002 insgesamt 56,2 Mio. Franken an Förderbeiträgen ausbezahlt, mit welchen eine Reduktion des Energiebedarfes von 193 GWh, 170 Mio. Fr. an energetischen Investitionen, eine Beschäftigungswirkung von 900 Personenjahren und eine Reduktion des CO2-Ausstosses von 68000 Tonnen erzielt wurden. Die kantonale Energiepolitik leistet damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag an die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele von EnergieSchweiz; sie hat auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen.
Die Kantone sind wichtige Partner von EnergieSchweiz und zuständig für den Gebäudebereich. Sie haben hierfür ihre eigene Strategie definiert. Danach soll zuerst der Energieverbrauch stark reduziert und der noch verbleibende Verbrauch möglichst mit regenerierbaren Energien gedeckt werden. Dazu dienen die kantonale Energiegesetzgebung und Förderprogramme. Die Wirkung der kantonalen Energiepolitik wurde von Bund und Kantonen erstmals umfassend untersucht.
Das Bundesamt für Energie veröffentlicht mehrere wissenschaftliche Studien im Zusammenhang mit der kantonalen Energiepolitik (siehe auch unter www.energie-schweiz.ch => Energie in meinem Kanton => Wissenschaftliche Studien):
Stand der Energiepolitik in den Kantonen Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im Gebäudebereich im Jahr 2002 Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme im Rahmen von Art. 15 EnG: Ergebnisse der Erhebung 2002 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone Erklärung Unterschiede Energiekennzahlen bei Neubauten
Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2003 BFE, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, Bern; Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031/322 56 53, aline.bruellhardt@bfe.admin.ch Der Bericht enthält Informationen über die kantonalen Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen der Kantone im Rahmen von EnergieSchweiz im Jahre 2002. Die aktuelle Situation der kantonalen Energiepolitik wird vom BFE beurteilt; elf Kantone, die 2003 vom BFE besucht wurden, werden vertieft betrachtet.
Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im Gebäudebereich im Jahr 2002 INFRAS, Zürich: Rolf Iten und Stefan Kessler; Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 805.296 d. Vorschriften im Energiebereich zielen in der Regel darauf ab, bereits wirtschaftlichen Massnahmen zu einer breiteren Umsetzung zu verhelfen. Über die Beeinflussung des Investorenverhaltens und die verminderte Abhängigkeit von Energiepreissteigerungen und von Importen fossiler Energien ergeben sich durch die ausgelösten Investitionen positive volkswirtschaftliche Effekte. Die im Jahr 2002 durchgeführte Schätzung der Wirkungen der kantonalen Energievorschriften im Gebäudebereich zeigt, dass diese bedeutsam sind. Sie liegen in der gleichen Grössenordnung wie die Wirkungen der freiwilligen Massnahmen unter EnergieSchweiz im selben Jahr, wenn man die Wirkung sämtlicher gesetzlicher Massnahmen im Jahr 2002 schätzt, welche in den Kantonen seit 1980 getroffen wurden. Gegenüber der Referenzsituation ohne Energievorschriften der Kantone im Gebäudebereich konnte 2002 der fossile Energieverbrauch durch energetisch effiziente Sanierungen und Neubauten um rund 940 GWh reduziert werden (0,4% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs). Diese Energieeinsparungen führten 2002 u.a. auch zu einer Reduktion der CO2-Emissionen um 310'000 Tonnen (0,7% der CO2-Emissionen) sowie zu Investitions- und Beschäftigungswirkungen von 1,3 Mrd. Franken bzw. 5'700 Personenjahren. Über die Lebensdauer der Massnahmen von durchschnittlich 35 Jahren ist mit einer Einsparung von rund 33300 GWh zu rechnen.
Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme im Rahmen von Art. 15 EnG: Ergebnisse der Erhebung 2002 INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Christian Schneider; Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 805.295 d. Seit Anfang 2002 verfügen 24 Kantone über die rechtlichen Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm und erhalten dafür im Rahmen von EnergieSchweiz gemäss eidgenössischem Energiegesetz Globalbeiträge vom Bund (2002: 13 Mio. Fr.). Das Modell zur Bestimmung der Wirksamkeit wurde von Bund und den Kantonen gemeinsam erarbeitet. Die nun veröffentlichte Wirkungsanalyse über das Berichtsjahr 2002 wird massgebend sein für die Vergabe der Globalbeiträge 2004. Der Bericht zeigt, was mit den 56,2 Mio. Fr. an ausbezahlten Fördermitteln (inkl. 13 Mio. Globalbeitrag Bund) ausgelöst wurde: Eine energetische Wirkung von rund 193 GWh im Jahre 2002 (4'820 GWh über die Lebensdauer), etwa 170 Mio. Fr. an energetischen Investitionen, eine Beschäftigungswirkung von ca. 900 Personenjahren und eine jährliche Reduktion des CO2-Ausstosses von ca. 68000 Tonnen. Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 0,97 kWh/Rp. errechnet (d.h. pro eingesparte kWh wurde 1,04 Rp. an Fördergeldern eingesetzt).
Harmonisiertes Fördermodell der Kantone INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Bernhard Oettli; Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Arbeitsgruppe Analysen des Departements Erfolgskontrolle Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031/322 56 53, aline.bruellhardt@bfe.admin.ch Aufgrund der Strategie der Kantone im Rahmen des Programms EnergieSchweiz wurde ein Modell für die Harmonisierung der kantonalen Förderprogramme entwickelt. Dieses belässt den Kantonen einen Spielraum für die Berücksichtigung ihrer Finanzkraft und für individuelle Schwerpunkte. Der Bericht skizziert die Struktur des harmonisierten Fördermodells und beschreibt dessen Elemente. Damit wurden die Voraussetzungen zur Harmonisierung der kantonalen Förderprogramme geschaffen. Das Modell wurde von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren am 28. August 2003 verabschiedet.
Erklärung Unterschiede Energiekennzahlen bei Neubauten econcept, Zürich: Reto Dettli, Gabriele Gsponer und Yvonne Kaufmann; Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Bestellnummer 805.543 d. Im Jahr 2000 wurden in einer Untersuchung der Firma Wüest & Partner die Energiekennzahlen (EKZ) von Neubauten in 14 Kantonen erhoben. Dabei sind grosse Unterschiede zwischen einzelnen Kantonen zu Tage getreten. Mit der Untersuchung durch die Firma econcept wurde versucht, die Bestimmungsfaktoren für die EKZ zu ermitteln und die bestehenden Unterschiede der EKZ zu erklären. Die Studie zeigt, dass gesetzliche Vorschriften im Bereich Wärmeschutz, aber auch das Benutzerverhalten die EKZ signifikant beeinflussen. Dank der Studie lassen sich Rückschlüsse auf die Stärken und Schwächen der kantonalen Energiepolitik der 90er Jahre im Bereich der Neubauten ziehen. Daraus wurden Optimierungsmassnahmen abgeleitet. Einige der aufgezeigten Defizite sind bekannt, Korrekturmassnahmen teilweise eingeleitet oder umgesetzt. Bisher vernachlässigte Massnahmenbereiche müssen aufgrund der Ergebnisse gemäss der Strategie der Kantone im Rahmen von EnergieSchweiz angepackt werden. Zur weiteren Senkung des Energieverbrauchs in Neubauten werden folgende Massnahmen vorgeschlagen: 1. Der Einfluss des Benutzerverhaltens auf den Energieverbrauch soll mit technischen Einrichtungen (z.B. Komfortlüftungen) reduziert werden. 2. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten sollen mittelfristig angehoben werden. 3. In Neubauten werden bis zu 50 Prozent der benötigten Energie für die Warmwassererwärmung aufgewendet. Mit aktualisierten Hilfsmitteln sollen Planer und Installateure bei der Realisierung energieeffizienter Warmwassererzeugungsanlagen unterstützt werden. Diese und weitere Massnahmen bzw. Massnahmenkorrekturen der Energiepolitik von Bund, Kantonen und Fachverbänden, sind im Bericht aufgeführt.
Globalbeiträge an die Kantone: Verteilung 2003 Im Jahr 2003 werden die Globalbeiträge (Total 14 Mio. Franken) an 24 Kantone ausgerichtet. Einzig die Kantone Schwyz und Obwalden besitzen aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen noch keine kantonalen Förderprogramme. Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, optimal auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Programme zu gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo sie es am sinnvollsten erachten. Sie tragen mit ihren Programmen wesentlich zur Erreichung der Ziele von EnergieSchweiz v.a. im Gebäudebereich bei. Die Höhe der Globalbeiträge des Bundes berechnet sich noch bis und mit 2003 auf Grund der Einwohnerzahl und der Höhe des kantonalen Budgets, ab 2004 auf Grund der Wirksamkeit der kantonalen Förderprogramme. Jeder Kanton muss gemäss Energiegesetz mindestens ebenso viel eigene Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stellen wie der Bund.
Das Bundesamt für Energie bittet, Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Dasselbe gilt für Gesuche um Finanzhilfe. Weitere Informationen sind zu finden unter www.energie-schweiz.ch (=> Energie in meinem Kanton => Finanzielle Förderung).
Bern, 11. September 2003
Bundesamt für Energie
Auskünfte: Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 322 56 61