Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht und weiteres Vorgehen
Bern (ots)
23. Jun 2004 (EFD) Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum I. Teilbericht zur integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA) liegt vor. Es geht daraus hervor, dass die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht auf grosse Zustimmung stösst. Die Eröffnung der auf Ende Januar 2004 befristeten Vernehmlassung war vom Bundesrat am 15. Oktober 2003 beschlossen worden. Er hat heute den Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das EFD mit dessen Veröffentlichung beauftragt. Der Bundesrat wird nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht wurde von beinahe allen Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz befürwortet. Das geht aus dem Vernehmlassungsbericht hervor, den das Eidg. Finanzdepartement heute Mittwoch veröffentlicht hat. Die konkrete Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu zahlreichen Bemerkungen Anlass gegeben.
Das EFD ist zur Zeit daran, die vorgebrachten Anliegen (u.a. zu Fragen der Organisation sowie des Unterstelltenkreises) zu prüfen. Ziel des EFD ist es, im Interesse des Finanzplatzes eine starke und effiziente Neuordnung der Finanzmarktaufsicht zu schaffen.
Die Expertenkommission unter Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli arbeitet gegenwärtig am II. Teilbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht". Dieser wird nach der Sommerpause veröffentlicht werden. Schliesslich wird sich die Expertenkommission in einem letzten Teilbericht mit der Erweiterung der prudentiellen Aufsicht befassen. Dieser Teil der Arbeiten wird noch bis Anfang des nächsten Jahres dauern.
Die Anträge der Expertenkommission
Gemäss dem I. Teilbericht der Expertenkommission Zimmerli soll die FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde werden vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt. Die FINMA erhält nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zur Informationstätigkeit der Behörde, zum Prüfungswesen oder zur Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Behörden.
Auskunft für Medienschaffende: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
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