Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Änderung der Verordnung über die Anlagefonds
Bern (ots)
25. Jun 2004 (EFD) Um die Position der schweizerischen Fondsbranche im EU-Raum nicht zu belasten, hat der Bundesrat am 23. Juni eine vorgezogene punktuelle Teilrevision der Anlagefondsverordnung verabschiedet. Diese Anpassung war notwendig geworden, weil die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Effektenfonds mit Inkrafttreten der Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 in den EU-Staaten nicht mehr EU-kompatibel war.
Das EFD hat am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser beauftragt, eine umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen. Die Expertenkommission hat ihren Bericht vorgelegt. Der Bundesrat hat den Entwurf am 15. Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Inkraftsetzung kann nicht vor 2006 gerechnet werden.
Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt hatte und die EU-Mitgliedstaaten diese bis am 13. Februar 2004 ins nationale Recht überführen mussten, war die Schweiz seit diesem Zeitpunkt im Bereich der Effektenfonds nicht mehr EU-kompatibel. Um die Position der schweizerischen Fondsbranche im EU-Raum durch eine zeitweilige Inkompatibilität der schweizerischen Fondsgesetzgebung mit dem EU-Recht nicht zu belasten, hat der Bundesrat durch eine vorgezogene Teilrevision der Anlagefondsverordnung punktuelle Anpassungen vorweggenommen. Hauptpunkte der Revision sind die Erhöhung der maximal erforderlichen Eigenmittel der Fondsleitungen sowie die Einführung des vereinfachten Prospektes für Effektenfonds. Im Hinblick auf die Zulassung schweizerischer Effektenfonds in den Nachbarstaaten ist die punktuelle Anpassung der Eigenmittelvorschriften an die teilweise etwas strengeren Bestimmungen des EU-Rechtes zwingend. Bei der Einführung des vereinfachten Prospekts für schweizerische Effektenfonds handelt es sich um einen in ganz Europa vollzogenen Schritt zur Verbesserung der Information der Anleger.
Auskunft für Medienschaffende: Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23 Mattäus Den Otter, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 324 96 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch