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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Neue Ansätze bei der LSVA

Bern (ots)

15. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Änderung der Verordnung über eine leistungsabhängige 
Schwerverkehrsabgabe (SVAV) verabschiedet. Sie tritt auf den 1. 
Januar 2005 in Kraft und beinhaltet die neuen Tarifansätze sowohl 
für Fahrzeuge für den Sachen- als auch für den Personentransport.
Die LSVA wurde in der Schweiz am 1. Januar 2001 parallel mit der 
Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 28 auf 34 Tonnen 
eingeführt. Sie ist auf Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen 
Gesamtgewicht anwendbar und gilt für alle schweizerischen und 
ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz.
Am 1. Januar 2005 beginnt mit der Erhöhung der Gewichtslimite von 34 
auf 40 Tonnen die nächste Phase des Landverkehrsabkommens zwischen 
der Schweiz und der EU. Die LSVA wird parallel dazu erhöht. Die 
neuen Sätze treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft und sind bis zur 
Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels (aber längstens bis zum 
31. Dezember 2007) gültig. Sie betragen pro gefahrenen Kilometer und 
Tonne massgebendes Gewicht:
  • für Fahrzeuge mit EURO 0 und 1 (Abgabekategorie 1): 2.88 Rappen;
  • für Fahrzeuge mit EURO 2 (Abgabekategorie 2): 2.52 Rappen; und
  • für Fahrzeuge mit EURO 3, 4 und 5 (Abgabekategorie 3): 2.15 Rappen.
Die Erhöhung der Pauschalansätze (PSVA) erfolgt linear und beträgt 
25 Prozent. Die Ansätze für schwere Wohnmotorwagen, Wohnanhänger, 
schwere Personenwagen und für Fahrzeuge des Schausteller- und 
Zirkusgewerbes werden nicht erhöht.
Auskunft für Medienschaffende:
Christian Küng, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 55 68 
Urs Lüchinger, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, 
Oberzolldirektion, Tel. 031 322 59 88 
Hans-Peter Wirth, Chef Sektion LSVA 2, Oberzolldirektion, Tel. 031 
323 42 08
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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