BFS: Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich
(ots)Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich Zentren durch Sozialhilfeleistungen stark belastet
Im Kanton Zürich mussten 2002 36'400 Personen oder 2,9% der Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Besonders stark belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur. Seit Anfang der 90er Jahre nimmt die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen stark zu. Den vorgelagerten Bedarfsleistungen für AHV- und IV- Rentnerinnen und Rentner kommt im Kanton Zürich eine wichtige existenzsichernde Rolle zu. Alleinerziehende Mütter, Kinder und Jugendliche sowie Alleinstehende sind häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der neue Sozialbericht des Kantons Zürich vermittelt einen umfassenden Überblick über die Sozialhilfe im Kanton. Erstmals wurden auch die weiteren Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) im Kanton Zürich im Rahmen der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes statistisch erfasst. Der Bericht enthält wichtige Informationen zur Struktur und Lage der Leistungsempfängerinnen und empfänger, zum Leistungssystem und zum wirtschaftlichen und soziodemografischen Hintergrund. Mit diesem in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt des Kantons Zürich erstellten Bericht veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) zum zweiten Mal Resultate der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes. Wieder steigende Zahl der Sozialhilfefälle Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2002 über 36'400 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Auch 2002 war die Entwicklung nach einem leichten Zwischenhalt im Vorjahr durch steigende Fallzahlen und zunehmenden Nettoaufwand gekennzeichnet. Die Sozialhilfe muss immer häufiger für Bevölkerungsgruppen mit sozialen Risiken (z.B. familiäre Betreuungspflichten, Scheidung, fehlende Berufausbildung) die Existenzsicherung übernehmen. Im Durchschnitt der unterstützten Haushalte trägt die Sozialhilfe drei Viertel des Haushaltsbudgets. Für fast die Hälfte der Fälle (46%) muss die Sozialhilfe den gesamten finanziellen Bedarf abdecken. Es sind diejenigen Haushalte, die weder über ein Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf Sozialversicherungsleistungen haben. Im Kanton Zürich wurden netto im Jahr 2002 235 Mio Franken an Sozialhilfeleistungen und 471 Mio Fr. für die übrigen Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) aufgewendet. Wichtige Rolle der Zusatzleistungen zur AHV und IV Erstmals wurden in der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes im Kanton Zürich auch die vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die Existenzsicherung im Alter. Im Dezember 2002 wurden fast 20'800 Personen ergänzend zur AHV unterstützt und 12'800 Personen bezogen Ergänzungsleistungen zur IV. Die einkommensschwachen AHV- Rentnerinnen und -Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich ist die Bezügerquote 50% höher als im gesamten Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich über den übrigen Bezirksgruppen. Mit steigendem Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 27% der über 90Jährigen sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als Männer. Hier ist von Bedeutung, dass viele ältere Rentnerinnen nicht über eine zweite Säule verfügen. Demgegenüber müssen bei den IV-Rentnerinnen und Rentnern die Jüngeren häufiger zusätzlich unterstützt werden. Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge oft nicht existenzsichernd Rund 5000 Haushalte mit insgesamt 11'100 Personen beziehen im Kanton Zürich eine Alimentenbevorschussung. 1100 Haushalte mit 3000 Personen werden mit Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen unterstützt. Während die Stadt Winterthur bei den Leistungen für Kinder und Familien überdurchschnittlich betroffen ist, ist die Stadt Zürich bei den anderen Leistungen am stärksten belastet. Über die Hälfte der Bezügerinnen und Bezüger dieser Leistungen sind Alleinerziehende. 10% der Personen, welche Alimentenbevorschussung und 31% der Personen, welche Kleinkinder-Betreuungsbeiträge erhalten, sind zusätzlich auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Hohe Zentrumslasten Der Anteil der Bevölkerung, der mittels Sozialhilfeleistungen unterstützt werden muss, hängt stark von der Lage und Grösse der Gemeinde ab. 60% der Sozialhilfefälle des Kantons fallen auf die beiden Zentrumsstädte Zürich und Winterthur, obwohl hier nur etwas mehr als ein Drittel der Bevölkerung wohnt. Die beiden Zentrumsstädte und ein Teil der Agglomerationsgemeinden um Zürich sind besonders stark belastet. Während im gesamten Kanton 2,9% der Bevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt wurde, liegt die Sozialhilfequote in Zürich und Winterthur über 4,5%. In der Bezirksgruppe Horgen, Meilen beträgt die Sozialhilfequote hingegen nur 1,8% und in Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land nur 1,0%. Kinder und Jugendliche, Alleinstehende und Alleinerziehende besonders stark betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab. Besonders gefährdet sind die Alleinstehenden und Alleinerziehenden sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Hoch ist die Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5,3%, in den Städten Zürich und Winterthur gar bei über 9%. Das Sozialhilferisiko nimmt mit zunehmendem Alter ab. Ein wichtiges Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden, ist eine fehlende Berufsausbildung: 50% der Sozialhilfe Beziehenden verfügen über keine berufliche Ausbildung. Lange Bezugsdauer Die grosse Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe muss über eine längere Zeit hinweg unterstützt werden. 31% der Fälle wurden für die Dauer von einem bis drei Jahren unterstützt und 26% der Fälle haben eine Bezugsdauer von über drei Jahren. Von den abgeschlossenen Fällen kann gut ein Drittel aufgrund einer besseren Erwerbssituation den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten. In gut einem weiteren Drittel können Leistungen Dritter (insbesondere Sozialversicherungsleistungen der IV und der Arbeitslosenversicherung) geltend gemacht werden. Bei 18% der abgeschlossenen Fälle liegt ein Wechsel des Wohnortes vor.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Der Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die Stichprobe wurde im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster, 2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Pfäffikon und Hinwil, 4. Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land. In den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Erstmals wurden auch die der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies: - Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des Bundes, Kantonale Beihilfen, Gemeindzuschüsse) - Alimentenbevorschussung - Kleinkinder-Betreungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen Leistungen Daten für das ganze Jahr 2002 vor, d.h. es wurden alle Fälle erfasst, welche 2002 eine Geldleistung bezogen haben. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Sie ist eine Indikator für das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut. Auskunft: Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 64 75 Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 65 78
Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und Ostschweiz,Tel. 01 225 12 24
Sozialamt des Kantons Zürich, Ruedi Hofstetter, Tel. 043 259 24 50
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E- Mail: order@bfs.admin.ch Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich 2002, Neuchâtel 2004, Bestellnummer: 542-0200, Preis: 30 Fr.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS http://www.statistik.admin.ch
19.02.2004