Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neugestaltung des Finanzausgleichs: Vernehmlassung zu Ausführungsgesetzen
Bern (ots)
24. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Vernehmlassung gegeben. Damit löst er sein während der parlamentarischen Beratungen abgegebenes Versprechen ein, die Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausführungsgesetzgebung noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vorzulegen. Die Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. Februar 2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk und Ständen in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.
Wenn die NFA am 28. November von Volk und Ständen angenommen wird, dann sind in der Folge insgesamt gut 30 Bundesgesetze anzupassen. Da alle als Teil einer kohärenten Föderalismusreform und rund die Hälfte davon als gesetzgeberischer Ausfluss der vom Parlament verabschiedeten Verfassungsnormen aufzufassen sind, werden sie in Form eines referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem "Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)".
Während in einzelnen Bereichen die Modifikationen nur punktueller Natur sind, fallen sie in anderen Politikbereichen weit umfassender aus. So wird auf dem Gebiet der heutigen kollektiven IV-Leistungen ein neues Rahmengesetz des Bundes zur sozialen Integration Invalider unterbreitet.
Einige der Änderungen von Bundesgesetzen sind infolge der vom Parlament am 3. Oktober 2003 verabschiedeten Verfassungsbestimmungen unabdingbar. Weitere Gesetzesmodifikationen sind vorzunehmen, ohne dass die Verfassung modifiziert werden musste (so z.B. auf dem Gebiet der Fischereigesetzgebung oder der Forstwirtschaft). In diesen Fällen haben im Rahmen der Verfassungsvorlage folgerichtig keine Beratungen im Parlament stattgefunden.
Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung
Der Bundesrat hat die Volksabstimmung zum NFA-Bundesbeschluss auf den 28. November 2004 festgelegt. Anlässlich der Beratungen im Parlament hatte er festgehalten, dass er die Entwürfe der zur NFA gehörigen Ausführungsgesetzgebung noch vor dem Abstimmungstermin vorlegen werde. Mit der Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts zum jetzigen Zeitpunkt wird dieses Versprechen eingehalten. Damit erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Klarheit über die beabsichtigten Modifikationen auf Gesetzesstufe und sind nicht genötigt, die Katze im Sack zu kaufen.
Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar 2005. Nach deren Auswertung und nach nochmaliger Anhörung der Kantone wird der Bundesrat seine Vorschläge an das Parlament weiterleiten. Die parlamentarischen Beratungen dürften in der 2. Jahreshälfte 2005 beginnen. Mit der Inkraftsetzung der NFA ist nicht vor dem 1. Januar 2008 zu rechnen.
Auskunft für Medienschaffende: Gerard Wettstein, Vertreter Bund, Tel 031 322 97 61 Walter Moser, Vertreter Kantone, Tel 031 322 38 24
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