Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Ergebnisse der Personalbefragung beim Bund liegen vor
Bern (ots)
01. Okt 2004 (EFD) Die Arbeitszufriedenheit in der Bundesverwaltung ist konstant, die Resignation aber steigt - auch in der Führung. Dies hat eine flächendeckende Befragung des Bundespersonals gezeigt. Vertiefende Analysen der nun vorliegenden Ergebnisse werden auf allen Stufen der Bundesverwaltung steuernde Massnahmen ermöglichen.
Die Bundesverwaltung klärt alle vier Jahre mit einer flächendeckenden, anonymen Personalbefragung unter Leitung des Eidg. Personalamts ab, wie es um die Befindlichkeit ihrer Mitarbeitenden steht und wie die Personalpolitik umgesetzt wird. Damit kann sie - wo nötig - rechtzeitig steuernd eingreifen. Die Personalbefragung ist gleichzeitig Teil der periodischen Berichterstattung an Bundesrat und Parlament.
Die Personalbefragung 2004 erfolgte erstmals zumeist per Internet. Insgesamt wurden über 16 000 Fragebogen ausgefüllt, was einem guten Rücklauf von 45% (2000: 44%) entspricht. Neben der schriftlichen Befragung der rund 37'000 Mitarbeitenden wurden ergänzende Interviews zur Motivation und Flexibilität in Zeiten von Veränderungen durchgeführt.
Analyse der Ergebnisse anhand eines neuen Indexes
Die Analyse der Ergebnisse erfolgte mit einem neuartigen Index. Dieser enthält neben der Arbeitszufriedenheit die Aspekte "Resignation", "Veränderungen als Chance sehen" und "Motivation, in der Bundesverwaltung zu arbeiten". Der Index bezieht Verhaltensweisen wie Eigeninitiative und Selbstverantwortung mit ein. Gleichzeitig zeigt er auf, in welchen Bereichen sich in Zeiten von Veränderungen Massnahmen positiv auf die Motivation der Mitarbeitenden auswirken können.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
Die generelle Arbeitszufriedenheit liegt in der Bundesverwaltung bei 4,3 Punkten (2000: 4,3), was einem "mässig zufrieden" entspricht. Gross sind die Unterschiede zwischen den Ämtern, wo die Durchschnittswerte zwischen 3,3 Punkten und 5,3 Punkten variieren. Die Resignation hat in den letzten vier Jahren zugenommen. Sie liegt mit 2,4 Punkten nur knapp unter der als kritisch bezeichneten Grenze von 2,5 Punkten. Entgegen ähnlicher Befragungen in vergleichbaren Grossunternehmen sind die Führungskräfte in der Bundesverwaltung nicht zufriedener als die Mitarbeitenden.
Die anstehenden Veränderungen in der Bundesverwaltung (Sparprogramme, Aufgabenverzichtsplanung, Reorganisationen) lösen bei vielen Mitarbeitenden Verunsicherung aus. Zum Teil sehen sie darin aber auch Chancen. Drei Viertel der Mitarbeitenden möchten auch künftig in der Bundesverwaltung und zwei Drittel an ihrer jetzigen Stelle tätig sein.
Zwischen den jährlichen Leistungs-Beurteilungen der Mitarbeitenden und soziodemographischen Kriterien wie Muttersprache, Alter und Geschlecht treten keine pauschal-linearen Zusammenhänge auf. Die positive Grundhaltung des Bundespersonals gegenüber dem leistungsdifferenzierenden Lohnsystem hat jedoch abgenommen: Gegenwärtig ist die Hälfte der Mitarbeitenden gegenüber dem Lohnsystem eher negativ eingestellt. Viele Mitarbeitende haben noch keine gefestigte Meinung. Optimierungspotential besteht vorab beim Umgang mit dem Instrument der Zielvereinbarung.
Weiteres Vorgehen
Das Eidg. Personalamt definiert für die Stufe Bundesverwaltung derzeit Massnahmen. In den kommenden Monaten ist insbesondere darauf zu achten, dass die Resignation der Mitarbeitenden angesichts der Umsetzung der Sparvorgaben nicht noch weiter zunimmt. Eine wichtige Aufgabe kommt dabei einer zentralen Information und Koordination zu. Das sich im Aufbau befindende Job Center soll beim angelaufenen Prozess des Stellenab- und umbaus in der Bundesverwaltung (Umbau mit Perspektiven) unter anderem dem Informationsbedürfnis und den Ängsten der Mitarbeitenden Rechnung tragen.
Dem Lohnsystem und inbesondere dem Instrument der Zielvereinbarung kommt künftig ein spezielles Augenmerk zu. Das Lohnsystem muss verstärkt als Führungssystem positioniert werden. Dadurch erhält das Instrument der Zielvereinbarung mehr Bedeutung, weil es die gemeinsame Zieldefinition zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten fördert und die Verbindung von individuellen Zielen mit Amtszielen in den Vordergrund rückt. Nicht zuletzt sind Zielvereinbarungen gerade in Zeiten von Veränderungen ein wichtiges Orientierung und Sicherheit schaffendes Instrument, welches den Mitarbeitenden neue Perspektiven und Chancen aufzeigt.
Auskunft für Medienschaffende: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27
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