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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Ergebnisse der Personalbefragung beim Bund liegen vor

Bern (ots)

01. Okt 2004 (EFD) Die Arbeitszufriedenheit in der
Bundesverwaltung ist konstant, die Resignation aber steigt - auch in 
der Führung. Dies hat eine flächendeckende Befragung des 
Bundespersonals gezeigt. Vertiefende Analysen der nun vorliegenden 
Ergebnisse werden auf allen Stufen der Bundesverwaltung steuernde 
Massnahmen ermöglichen.
Die Bundesverwaltung klärt alle vier Jahre mit einer 
flächendeckenden, anonymen Personalbefragung unter Leitung des Eidg. 
Personalamts ab, wie es um die Befindlichkeit ihrer Mitarbeitenden 
steht und wie die Personalpolitik umgesetzt wird. Damit kann sie - 
wo nötig - rechtzeitig steuernd eingreifen. Die Personalbefragung 
ist gleichzeitig Teil der periodischen Berichterstattung an 
Bundesrat und Parlament.
Die Personalbefragung 2004 erfolgte erstmals zumeist per Internet. 
Insgesamt wurden über 16 000 Fragebogen ausgefüllt, was einem guten 
Rücklauf von 45% (2000: 44%) entspricht. Neben der schriftlichen 
Befragung der rund 37'000 Mitarbeitenden wurden ergänzende 
Interviews zur Motivation und Flexibilität in Zeiten von 
Veränderungen durchgeführt.
Analyse der Ergebnisse anhand eines neuen Indexes
Die Analyse der Ergebnisse erfolgte mit einem neuartigen Index. 
Dieser enthält neben der Arbeitszufriedenheit die Aspekte 
"Resignation", "Veränderungen als Chance sehen" und "Motivation, in 
der Bundesverwaltung zu arbeiten". Der Index bezieht 
Verhaltensweisen wie Eigeninitiative und Selbstverantwortung mit 
ein. Gleichzeitig zeigt er auf, in welchen Bereichen sich in Zeiten 
von Veränderungen Massnahmen positiv auf die Motivation der 
Mitarbeitenden auswirken können.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze
Die generelle Arbeitszufriedenheit liegt in der Bundesverwaltung bei 
4,3 Punkten (2000: 4,3), was einem "mässig zufrieden" entspricht. 
Gross sind die Unterschiede zwischen den Ämtern, wo die 
Durchschnittswerte zwischen 3,3 Punkten und 5,3 Punkten variieren. 
Die Resignation hat in den letzten vier Jahren zugenommen. Sie liegt 
mit 2,4 Punkten nur knapp unter der als kritisch bezeichneten Grenze 
von 2,5 Punkten. Entgegen ähnlicher Befragungen in vergleichbaren 
Grossunternehmen sind die Führungskräfte in der Bundesverwaltung 
nicht zufriedener als die Mitarbeitenden.
Die anstehenden Veränderungen in der Bundesverwaltung 
(Sparprogramme, Aufgabenverzichtsplanung, Reorganisationen) lösen 
bei vielen Mitarbeitenden Verunsicherung aus. Zum Teil sehen sie 
darin aber auch Chancen. Drei Viertel der Mitarbeitenden möchten 
auch künftig in der Bundesverwaltung und zwei Drittel an ihrer 
jetzigen Stelle tätig sein.
Zwischen den jährlichen Leistungs-Beurteilungen der Mitarbeitenden 
und soziodemographischen Kriterien wie Muttersprache, Alter und 
Geschlecht treten keine pauschal-linearen Zusammenhänge auf. Die 
positive Grundhaltung des Bundespersonals gegenüber dem 
leistungsdifferenzierenden Lohnsystem hat jedoch abgenommen: 
Gegenwärtig ist die Hälfte der Mitarbeitenden gegenüber dem 
Lohnsystem eher negativ eingestellt. Viele Mitarbeitende haben noch 
keine gefestigte Meinung. Optimierungspotential besteht vorab beim 
Umgang mit dem Instrument der Zielvereinbarung.
Weiteres Vorgehen
Das Eidg. Personalamt definiert für die Stufe Bundesverwaltung 
derzeit Massnahmen. In den kommenden Monaten ist insbesondere darauf 
zu achten, dass die Resignation der Mitarbeitenden angesichts der 
Umsetzung der Sparvorgaben nicht noch weiter zunimmt. Eine wichtige 
Aufgabe kommt dabei einer zentralen Information und Koordination zu. 
Das sich im Aufbau befindende Job Center soll beim angelaufenen 
Prozess des Stellenab- und umbaus in der Bundesverwaltung (Umbau mit 
Perspektiven) unter anderem dem Informationsbedürfnis und den 
Ängsten der Mitarbeitenden Rechnung tragen.
Dem Lohnsystem und inbesondere dem Instrument der Zielvereinbarung 
kommt künftig ein spezielles Augenmerk zu. Das Lohnsystem muss 
verstärkt als Führungssystem positioniert werden. Dadurch erhält das 
Instrument der Zielvereinbarung mehr Bedeutung, weil es die 
gemeinsame Zieldefinition zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten 
fördert und die Verbindung von individuellen Zielen mit Amtszielen 
in den Vordergrund rückt. Nicht zuletzt sind Zielvereinbarungen 
gerade in Zeiten von Veränderungen ein wichtiges Orientierung und 
Sicherheit schaffendes Instrument, welches den Mitarbeitenden neue 
Perspektiven und Chancen aufzeigt.
Auskunft für Medienschaffende:
Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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