Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Eröffnung der Vernehmlassung zum Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht
Bern (ots)
20. Okt 2004 (EFD) Das Vernehmlassungsverfahren zum Expertenbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" wird in den nächsten Tagen eröffnet. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten hat die Expertenkommission einen zweiten Teilbericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16. August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt die Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Zusammenführung der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden sollte.
Ausgehend von der bestehenden Sanktionenordnung wird eine neue, gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung vorgeschlagen, die einerseits aus überarbeiteten Strafbestimmungen und anderseits aus neuen harmonisierten Verwaltungssanktionen besteht. Die Expertenkommission schlägt vor, für Pflichtverletzungen weiterhin Bussen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts auszufällen. Im Gegenzug werden die Strafbestimmungen verwesentlicht und harmonisiert und die Strafrahmen einheitlich angehoben. Nicht praxisrelevante Straftatbestände werden gestrichen. Daneben werden neue harmonisierte Verwaltungssanktionen wie z. B. das "naming and shaming", Einziehung oder Berufsverbot vorgeschlagen.
Das Eidg. Finanzdepartement EFD eröffnet über den II. Teilbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht" in den nächsten Tagen eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. Januar 2004.
Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des EFD abgerufen oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
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