Waldeigentümer in einer finanziellen Notsituation werden unterstützt
Luzern (ots)
Private Waldeigentümer, die im Zusammenhang mit der Trockenheit im Jahrhundertsommer 2003 und dem Borkenkäferbefall in eine finanzielle Notsituation geraten sind, werden vom Kanton Luzern unterstützt. Im Auftrag des Regierungsrates prüft die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (ehemals Kantonsforstamt) sogenannte Härtefälle.
Härtefall-Regelung
Wer in den letzten Jahren regelmässig einen wesentlichen Anteil seines Einkommens (Richtgrösse 10%) aus der Holznutzung im eigenen Wald erzielt hat und im Jahr 2003 grosse Waldschäden erlitten hat, kann bis 30. April 2004 ein Gesuch um finanzielle Hilfe stellen. Die entsprechenden Formulare sind beim Revierförster, bei den Kreisforstämtern oder Einwohnergemeinden zu beziehen. Sie lassen sich auch von der Internetseite des Kantonsforstamtes www.kfa.lu.ch oder des Verbands Luzerner Waldeigentümer www.luzernerbauern.ch herunterladen.
Einmaliger Beitrag
Im Sinne einer Nothilfe können die betroffenen Waldeigentümerinnen und -eigentümer finanziell unterstützt werden, um kurzfristig die entgangenen Einnahmen aus der Holznutzung aufzufangen. Andere, bereits bezahlte oder zustehende forstliche Beiträge von Bund und Kanton werden berücksichtigt. Ebenso gelten bei der Härtefall-Regelung Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald prüft in Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Waldeigentümer und dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband die eingereichten Gesuche. Den Berechtigten wird im Lauf des Jahres 2004 ein einmaliger Beitrag gewährt.
Kontakt:
Beat Balmer,
Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald,
Tel. 041/925'10'00
E-Mail: beat.balmer@lu.ch
Bruno Röösli
dipl. Forsting. ETH, Fachbereich Information und Forstliche Bildung,
Tel. 041/925'60'01
E-Mail: bruno.roeoesli@lu.ch