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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Neues Rechnungsmodell für den Bund

Bern (ots)

24. Nov 2004 (EFD) Der Bund stellt sein
Rechnungsmodell auf 2007 um: Budgetierung, Buchführung und 
Rechnungslegung erfolgen neu einheitlich nach kaufmännischen 
Grundsätzen. Die Rechnungslegung lehnt sich eng an ein international 
anerkanntes Regelwerk (IPSAS) an, ohne diesen Standard integral zu 
übernehmen. Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung entsprechen 
der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung. Der Übergang 
zum neuen Rechnungsmodell bedingt eine Totalrevision des geltenden 
Finanzhaushaltgesetzes (FHG). Die entsprechende Botschaft hat der 
Bundesrat heute zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Im Rahmen 
der vorgesehenen Gesetzesrevision erfolgt zudem die Verankerung der 
finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten, welche mit 
Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden.
Mit der Totalrevision des FHG werden die haushaltrechtlichen 
Voraussetzungen für den Übergang zu einem neuen, zukunftsgerichteten 
Rechnungsmodell des Bundes geschaffen, welches den stetig steigenden 
Anforderungen gerecht wird. Die inhaltlichen Schwergewichte der 
geplanten Modernisierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Neuer Rechnungsaufbau: Im Zentrum der Reformbemühungen steht die 
duale Ausrichtung des neuen Rechnungssystems, welche den Ansprüchen 
der finanzpolitischen Gesamtsteuerung und den Bedürfnissen der immer 
wichtiger werdenden betriebswirtschaftlichen Führung auf 
Verwaltungsebene gleichermassen gerecht werden soll. Zentrales 
Element der neuen Rechnungsdarstellung bildet die Übernahme des in 
der Privatwirtschaft gebräuchlichen Rechnungsaufbaus mit 
Erfolgsrechnung, Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung 
sowie dem Anhang der Jahresrechnung. Für die finanzpolitische 
Gesamtsteuerung bildet die Finanzierungsrechnung gemäss Vorgaben der 
Schuldenbremse weiterhin das zentrale Steuerungsinstrument. Die 
Verwaltungs- und Betriebsführung orientiert sich dagegen - analog zu 
den Unternehmungen - nach der Erfolgssicht.
Übergang zum Accrual Accounting and Budgeting: Budgetierung, 
Buchführung und Rechnungslegung erfolgen in der gesamten 
Bundesverwaltung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen. 
Dies erfordert eine systematische Periodisierung aller Werteflüsse 
(Accrual-Prinzip). Damit gewinnt die Erfolgsrechnung des Bundes an 
Aussagekraft und Bedeutung.
Einheitliche Normen der Rechnungslegung und der Haushaltführung: Der 
Nutzen einheitlicher Regeln ist für die Transparenz und Kontinuität 
von Rechnungslegung und finanzieller Berichterstattung unbestritten. 
Im Rahmen der mit dem neuen Rechnungsmodell angestrebten 
Neuausrichtung wird sich die Rechnungslegung des Bundes an IPSAS 
(International Public Sector Accounting Standards), dem einzigen 
umfassenden Regelwerk im öffentlichen Sektor, anlehnen. Durch die 
Kompatibilität von IPSAS mit dem in der Privatwirtschaft 
angewendeten Standard IAS/IFRS wird die Rechnungslegung des Bundes 
auch miliztauglicher. Abweichungen zu IPSAS, die teils unvermeidlich 
sind, müssen im Anhang der Jahresrechnung offengelegt und begründet 
werden.
Zeitgemässe Finanzberichterstattung: Das neue Rechnungsmodell bringt 
wesentliche Verbesserungen in der Finanzberichterstattung, die den 
Gepflogenheiten in der Privatwirtschaft angepasst wird. Der modulare 
Aufbau wird es den verschiedenen Anspruchsgruppen ermöglichen, sich 
rasch einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
des Bundes zu verschaffen und bei Bedarf auch auf detailliertere 
Informationen zugreifen zu können.
Konsolidierte Betrachtung auf Bundesebene: In Zukunft soll auch eine 
konsolidierte Jahresrechung publiziert werden. Zusätzlich zur 
Kernverwaltung werden darin die Rechnungen der ausgelagerten 
Organisationen, die von der Aufgabenerfüllung her der 
Verwaltungsebene Bund zuzurechnen sind, erfasst (u.a. ETH-Bereich, 
Fonds für Eisenbahngrossprojekte, Eidg. Alkoholverwaltung, Institut 
für Geistiges Eigentum). Die wesentlichen Beteiligungen des Bundes 
an Betrieben und Anstalten, welche von der Konsolidierung nicht 
betroffen sind, werden im Anhang der Jahresrechnung in Form eines 
ausgebauten Beteiligungsspiegels offengelegt. Der Nutzen einer 
konsolidierten Betrachtung inkl. Beteiligungsspiegel besteht 
insbesondere in der Offenlegung bestehender Risiken, die den 
Bundeshaushalt möglicherweise künftig belasten werden. Aus 
Ressourcengründen und wegen der mit der hohen Komplexität des 
Projektes verbundenen Einführungsrisiken soll die konsolidierte 
Rechnung erst in einem weiteren Ausbauschritt umgesetzt werden.
Förderung der managementorientierten Verwaltungsführung und der 
Kostentransparenz: Das neue Rechnungsmodell zielt mit einer Reihe 
von Massnahmen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes 
und den Handlungsspielraum der Amtsleitungen zu erhöhen. Vorgesehen 
sind Lockerungen der Kreditspezifikation im Verwaltungsbereich, die 
Dezentralisierung der Kreditverantwortung an die Verbrauchsstellen 
sowie die Einführung einer Leistungsverrechnung. Der Leistungsbezug 
bei andern Verwaltungseinheiten soll künftig für ausgewählte 
Leistungen (Kriterien: betragsmässig von Bedeutung, direkt 
zurechenbar und vom Leistungsbezüger beeinflussbar) kreditwirksam 
abgewickelt werden. Zur Förderung des Kostendenkens sind die 
Verwaltungseinheiten zudem zum Führen von Kosten- und 
Leistungsrechnungen verpflichtet. Deren Ausprägung wird auf die 
amtsspezifischen Bedürfnisse abzustimmen sein.
Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte: Der geplante Umbau des 
Rechnungsaufbaus und der Übergang zur kaufmännischen 
Rechnungsführung bringt eine substantielle Annäherung des Bundes an 
das Harmonisierte Rechnungsmodell (HRM) der Kantone und Gemeinden. 
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) begrüsst die 
geplante Reform des Finanz- und Rechnungswesens ausdrücklich.
Fazit: Das neue Rechnungsmodell stellt die notwendigen Informationen 
sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die 
operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit. Mit den 
vorgesehenen Massnahmen wird zum einen die Transparenz über die 
durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert 
und damit das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit besser 
unterstützt. Auf der Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung 
werden zum andern die Voraussetzungen für einen effizienten und 
wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen, 
personellen und informatikseitigen Ressourcen geschaffen.
Der Bundesrat legt mit der vorliegenden Botschaft gleichzeitig dar, 
wie er die FLAG-Motion der ständerätlichen 
Geschäftsprüfungskommission vom 28. Juni 2002 umsetzen will. Diese 
Motion verlangt eine Verankerung der finanziellen Steuerung im FHG 
und fordert den Bundesrat auf, die geplante Weiterentwicklung des 
FLAG-Bereichs darzulegen. Die geplante Ausgestaltung der Steuerung 
im Rahmen des Voranschlages knüpft an das Konsultationsverfahren für 
FLAG-Leistungsaufträge an, welches den zuständigen 
Legislativkommissionen und den Aufsichtskommissionen die Möglichkeit 
gibt, substanziell auf die Zielsetzungen, die geplanten Leistungen 
und die vorgesehene Ressourcenzuteilung von FLAG- 
Verwaltungseinheiten Einfluss zu nehmen. Mit der vorgesehenen 
Neuregelung der finanziellen Führung ist insbesondere gewährleistet, 
dass das Parlament im Rahmen des Voranschlages seine 
Steuerungsfunktion über Produktgruppen uneingeschränkt wahrnehmen 
kann. Die in der Botschaft dargelegte Strategie sieht eine markante 
Ausdehnung des FLAG-Modells auf weitere Verwaltungsbereiche vor. Je 
nach Ausschöpfung des Potenzials werden künftig rund 15 bis 35 
Prozent der gesamten Funktionsausgaben des Bundes nach dem FLAG- 
Modell gesteuert. Dies führt zu einer besseren Verankerung von FLAG 
als eigenständigem Verwaltungssteuerungsmodell und ermöglicht eine 
optimalere Nutzung des eigens hiefür aufgebauten 
Führungsinstrumentariums.
Der Zeitplan sieht vor, dass das revidierte Finanzhaushaltgesetz im 
Frühjahr 2006 in Kraft tritt. Damit kann der Voranschlag 2007 
erstmals nach den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells erstellt 
werden.
Ganze Medienmitteilung inkl. "Neue Rechnungslegung am Beispiel des 
Informatikdienstleistungszentrum EDA" nur als pdf-Datei verfügbar:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/11/rechn
ungsmodell.pdf
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 
05 Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung/Abteilung Finanz- und 
Rechnungswesen, Tel. 031 322 61 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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