Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Der Bundesrat beschliesst über das weitere Vorgehen
Bern (ots)
24. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat befürwortet die Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsicht. Er hat das EFD an seiner heutigen Sitzung beauftragt, eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) auszuarbeiten.
Im Juli 2003 hat eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli in einem I. Teilbericht Vorschläge zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. Gemäss den Expertenvorschlägen soll die FINMA als öffentlich- rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde werden laut der Expertenkommission die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt.
Die FINMA erhält ein strategisches und ein operatives Organ: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht und damit hat sie die Verfügungskompetenz inne. Das Personal soll ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Die FINMA wird dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung jährlich über ihre Tätigkeit berichten.
Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur Informationstätigkeit der Behörde oder zur Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Behörden.
Zum I. Teilbericht der Expertenkommission ist eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht von beinahe allen Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz befürwortet wird. Die konkrete Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu zahlreichen Bemerkungen Anlass gegeben.
Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat nun entschieden, dass eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht ausgearbeitet werden soll. Mit der Integration wird erreicht, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörden des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in einer Behörde zusammengeführt werden. Damit können Synergien genutzt werden.
Zum weiteren Vorgehen hat der Bundesrat folgende Entscheide gefällt:
- Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist ebenfalls in die FINMA zu integrieren;
- Die Rolle des Aufsichtsrats ist zu stärken;
- Das Personal der FINMA soll dem Bundespersonalgesetz unterstehen;
- Für die Aufsichtstätigkeit der FINMA ist eine Haftungsbeschränkung einzuführen;
- Die Stellung des Bundesrates ist zu stärken. Die Rechenschaftspflicht der FINMA soll in erster Linie gegenüber dem Bundesrat bestehen;
- Der Behörde soll gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, über laufende und abgeschlossene Verfahren zu informieren. Die Voraussetzungen sind aber möglichst präzis zu umschreiben.
Das EFD ist beauftragt worden, den Expertenentwurf in diesem Sinne zu überarbeiten. Der Bundesrat wird in die Botschaft auch den Sanktionenteil (II. Teilbericht der Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Zimmerli) aufnehmen, über den das EFD Ende Oktober 2004 eine Vernehmlassung eröffnet hat. Er wird die Botschaft voraussichtlich Ende 2005 vorlegen.
Auskunft für Medienschaffende: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18
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