Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Finanz Departement (EFD) mehr verpassen.

Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Versicherungsvertragsgesetz: Revisionsentwurf liegt Ende 2005 vor

Bern (ots)

02. Dez 2004 (EFD) Die für die Totalrevision des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zuständige Expertenkommission 
benötigt für den Revisionsentwurf länger als vorgesehen. Grund dafür 
sind die komplexe Materie und die deswegen erforderlichen 
umfangreichen Abklärungen. Eine erste Fassung des neuen 
Gesetzestextes wird darum erst Ende 2005 vorliegen.
Die Expertenkommission zur Totalrevision VVG ist Anfang 2003 
eingesetzt worden, um einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem 
Bericht vorzulegen. Ursprünglich hätte der Entwurf Ende 2004 
vorliegen sollen. Weil aber die bisherigen Arbeiten aufwendiger 
waren als erwartet, wurde die Frist durch das Eidg. 
Finanzdepartement um ein Jahr auf Ende 2005 erstreckt. Diese Frist 
darf nicht mehr überschritten werden, denn zahlreiche 
parlamentarische Vorstösse, die im Rahmen der aktuellen Revision des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Teilrevision des VVG 
vorgebracht worden waren, wurden mit dem Hinweis auf die 
Totalrevision VVG nicht beantwortet.
Die Ausarbeitung des VVG-Revisionsentwurfs ist äusserst komplex, da 
verschiedenste Aspekte zu berücksichtigen sind:
  • Zum einen waren alle von der Revision betroffenen Interessengruppen zu einer Stellungnahme zu begrüssen. Die dabei bekundeten Anliegen finden Eingang in die laufende Revision.
  • Ferner ist sowohl der Entwicklung des Versicherungsvertragsrechts in unseren Nachbarstaaten als auch einer Einbettung in den europäischen Kontext Rechnung zu tragen.
  • Ein weiteres bedeutungsvolles Anliegen sind die Koordination und Abstimmung mit Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht sowie der Einbezug der gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben in Gebieten mit Einfluss auf das Privatversicherungsrecht.
  • Ausserdem werden das revidierte Aufsichtsrecht, das zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen bildet, sowie der darauf begründete Vorentwurf zur Aufsichtsverordnung auf Sachverhalte hin überprüft, die der Koordinierung mit dem Privatversicherungsrecht bedürfen.
  • Schliesslich sind verschiedene parlamentarische Vorstösse zu berücksichtigen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits verschiedene 
Vorschläge, welche aber unter Einhaltung der vom damaligen 
federführenden Eidg. Justiz- und Polizeidepartement auferlegten 
Geheimhaltungspflicht erst zusammen mit dem Gesamtvorschlag 
vorgelegt werden könne.
Auskunft für Medienschaffende:
Prof. Anton K. Schnyder, Präsident der Expertenkommission, Tel. 01 
634 48 06
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Finanz Departement (EFD)
Weitere Storys: Eidg. Finanz Departement (EFD)
  • 24.11.2004 – 19:53

    EFD: Nuovo certificato di salario: mediazione riuscita

    Bern (ots) - 24 nov 2004 (DFF) Il nuovo certificato di salario potrà essere introdotto con effetto al 1° gennaio 2006. La decisione è stata presa in data odierna ed è il frutto dell'intesa, mediata dal Consigliere federale Hans-Rudolf Merz, tra i rappresentanti dell'Unione svizzera delle arti e mestieri, di economiesuisse, dell'Associazione dei datori di lavoro e della Conferenza dei direttori cantonali ...

  • 24.11.2004 – 19:51

    EFD: Erfolgreiche Vermittlung beim neuen Lohnausweis

    Bern (ots) - 24. Nov 2004 (EFD) Der neue Lohnausweis kann auf den 1. Januar 2006 eingeführt werden. Darauf haben sich heute Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der economiesuisse, des Arbeitgeberverbandes und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unter Vermittlung von Bundesrat Hans-Rudolf Merz geeinigt. Die Wirtschaftsverbände hatten sich zunächst gegen die Einführung des neuen ...