Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Bern (ots)
03. Dez 2004 (EFD) In der Vernehmlassung ist der Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung der Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat heute vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter dem Titel "Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" Gesetzesentwurf und Botschaft zu unterbreiten.
Der vom EFD in der ersten Jahreshälfte in die Vernehmlassung geschickte Expertenbericht zur Revision des Anlagefondsgesetzes ist bei den 76 Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich auf positives Echo gestossen. Die Revision wird einhellig begrüsst, auch wenn in der Detailausführung zahlreiche Änderungsanträge gestellt wurden. Begrüsst wurden insbesondere die Ausgestaltung des Entwurfs nach dem Grundsatz "same business, same rules", die Zulassung neuer Rechtsformen, die Schaffung je nach Schutzbedürfnis abgestufter Anlegerkategorien und die Wiederherstellung der EU-Kompatibilität. Die zeitliche Dringlichkeit der Vorlage wurde hervorgehoben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die eingeschlagene Stossrichtung nur bei entsprechender Ausgestaltung des steuerlichen Umfeldes die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz fördere.
So sehr die Unterstellung der körperschaftlich organisierten Formen der kollektiven Kapitalanlage und die Zulassung neuer Formen auch begrüsst wurden, hat die Vernehmlassung auch klar gezeigt, dass gerade der rechtlichen Umsetzung dieser Anliegen im Botschaftsprojekt besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Es wird eine der Hauptherausforderungen der weiteren Arbeiten sein, diesen Bereich möglichst nahtlos ins schweizerische Fonds- und Gesellschaftsrecht zu integrieren.
Nachdem der Bundesrat am 25. August 2004 beschlossen hat, durch eine neue Expertenkommission u. a. zur Aufsicht und zur Rechtsform von Institutionen der beruflichen Vorsorge Vernehmlassungsvorlagen ausarbeiten zu lassen, verzichtet er im Rahmen des vorliegenden Projekts darauf, die Anlagestiftungen dem Gesetz zu unterstellen.
Die Strafbestimmungen wurden in der Vernehmlassung nur vereinzelt kritisiert. Nachdem die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission Zimmerli im August 2004 ihren Bericht über die Sanktionen im Finanzmarktrecht vorgelegt hat, besteht eine Diskussionsgrundlage dafür, wie künftig eine gestraffte und harmonisierte Sanktionenordnung im gesamten Finanzmarktbereich aussehen soll. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Vorschläge der Expertenkommission Zimmerli abzustimmen.
Die dem Gesetz unterstellten Formen der kollektiven Kapitalanlage sollen transparent besteuert werden, was als eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Vorlage erachtet wird. Ausgenommen davon sind die Investmentgesellschaften (SICAF), deren Besteuerung weiterhin als Aktiengesellschaft erfolgt. Damit können die in der Vernehmlassung beanstandeten Steuerausfälle auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im mehrstelligen Millionenbereich verhindert werden. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass die bisherigen steuerlichen Vorteile von Investmentgesellschaften (z. B. Beteiligungsabzug, Holdingprivileg) weiterhin Anwendung finden. Bei den Thesaurierungsfonds findet bei der Erhebung der Verrechnungssteuer ein Systemwechsel statt, indem in Anlehnung an die direkten Steuern künftig eine jährliche Erhebung angestrebt wird.
Auskunft für Medienschaffende: Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23 Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
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