Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat beschliesst Änderung der Tierseuchenverordnung: zwei Schweinekrankheiten werden neu schweizweit bekämpft
Bern (ots)
Zwei Lungenentzündungen der Schweine, die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP), werden neu schweizweit koordiniert bekämpft. Dafür wird die sog. Flächensanierung in der Tierseuchenverordnung (TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere Anpassungen der TSV hat der Bundesrat heute beschlossen. Die Tierseuchengesetzgebung muss periodisch dem neuesten Stand der Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie den Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden. Im Zentrum der vorliegenden Verordnungsänderung stehen zwei Lungenentzündungen der Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP). Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann erfolgreich bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände in einem ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden.
Nachdem die Sanierung gewisser Landesteile bereits weit gediehen ist, wird die Bekämpfung von EP und APP nun gesamtschweizerisch verbindlich vorgeschrieben. Dank der gezielten Bekämpfung dieser beiden Lungenentzündungen werden die Schweine weniger häufig krank; längerfristig kann so der Einsatz von Antibiotika vermindert werden.
Gleichzeitig werden weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So müssen künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des betroffenen Tieres getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die in den zwei Jahren vor der Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere Studien haben gezeigt, dass eine Übertragung von der Kuh auf das Kalb äusserst unwahrscheinlich ist und, wenn überhaupt, höchstens in den zwei Jahren vor Ausbruch der BSE vorkommt.
Um die Verschleppung von Seuchen noch besser zu verhindern, werden beim Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine weitere Einschränkungen vorgenommen.
Die Änderungen der TSV treten am 1. Mai 2003 in Kraft mit Ausnahme der Vorschriften über das Verfüttern von Speiseabfällen: Diese treten erst am 1. Januar 2005 in Kraft.
Ausführliche Informationen finden Sie im revidierten Verordnungstext und in den Erläuterungen dazu im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/info- service/d/gesetzgebung/030409_aend_tsv.pdf
http://www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/d/gesetzgebung/erlaeut_aender ung_tsv_030409.pdf
Auskünfte: Lukas Perler, Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Vollzugsunterstützung, Tel. 031 322 01 56