Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Pflichtlagerhaltung im Bereich Erdgas
Bern (ots)
Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2003 die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Erdgas in Kraft gesetzt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen sich in Zukunft alle Erd-gasimporteure an der bereits bestehenden Ersatzpflichtlagerhaltung in Form von Heizöl extra-leicht beteiligen. Solange in der Schweiz keine ausreichenden Erdgas- Speichermöglichkeiten bestehen, werden Lager ersatzweise in Form von Heizöl extraleicht gehalten. Für alle Verbraucher mit Zweistoffanlagen, in denen sich Erdgas durch Heizöl ersetzen lässt, sind heute auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Aktiengesellschaft für Erdgas (SWISSGAS) und der Schweizerischen Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe (CARBURA) Ersatzpflichtlager in Form von Heizöl verfügbar. Der Anteil der Zweistoffanlagen am Erdgasverbrauch beträgt heute rund 45 Prozent.
Wegen der Öffnung des Gasmarkts in der Europäischen Union ist es notwendig, dass nicht nur die SWISSGAS und die durch sie vertretenen Gesellschaften, sondern auch andere Importeure (Dritt- Erdgasimporteure) in die Ersatzpflichtlagerhaltung eingebunden werden. Um Wettbewerbsverzerrun-gen unter den Erdgas-Importeuren zu vermeiden, werden Dritt-Erdgasimporteure mit der neuen Ver-ordnung verpflichtet, sich an der bestehenden Ersatzpflichtlagerhaltung zu beteiligen. Dritte haben auf Grund von Artikel 13 des Rohrleitungsgesetzes an sich schon lange die Möglichkeit gehabt, die Durchleitung von Erdgas im Transportnetz zu beanspruchen. Von dieser Möglichkeit kann real jedoch erst seit der Öffnung des Gasmarkts in der Europäischen Union Gebrauch gemacht werden.
Den Text der Verordnung finden Sie unter www.bwl.admin.ch (Rubrik News)
Auskünfte: Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84 Hans Peter Zimmermann, Sektion Recht, Tel. 031 322 21 90