Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahre 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren.
Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter. Um die Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu erleichtern, wurde der Handel mit solchen Gütern und deren Erwerb verboten und der Besitz einer Meldepflicht an das Bundesamt für Kultur unterstellt.
In Kraft bleiben das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern sowie die Blockierung von Konten, die zudem noch ausgeweitet wurde. Zusätzlich zu der bereits am 9. April 2003 beschlossenen Sperre von Geldern der früheren irakischen Regierung und Unternehmen, die von der Regierung kontrolliert werden, hat der Bundesrat jetzt auch eine Sperre von Geldern von hohen Amtsträgern der früheren Regierung und deren nächsten Familienmitgliedern erlassen, einschliesslich von Unternehmen, die durch diese kontrolliert werden.
Für diese Gelder wurde eine Meldepflicht an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) eingeführt. Das zuständige UNO- Sanktionskomitee wird eine Liste von natürlichen und juristischen Personen veröffentlichen, auf welche die Sperre der Gelder anwendbar ist.
Die Verordnungsänderung wird in Kraft gesetzt, sobald die UNO die entsprechende Liste veröffentlicht hat.
Auskünfte: seco, Exportkontrollen und Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031 324 09 16