Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Neues Gesetz zur Berufsbildung ab 1. Januar 2004
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am Mittwoch der neuen Berufsbildungsverordnung (nBBV) zugestimmt. Diese tritt, ebenso wie das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG), am 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Berufs- und Arbeitswelt über ein modernes Instrument verfügen, um ihren Entwicklungsbedürfnissen und den neuen Anforderungen, die sich daraus ergeben, gerecht zu werden. Ab 2004 werden sämtliche Bereiche der Berufsbildung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. So sind die bisher der Regelungskompetenz der Kantone unterstehenden Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst in das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) integriert. Ebenfalls dem BBG unterstellt sind auch die in anderen Bundesgesetzen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Zusammenlegung der Kompetenzen ergibt sich als direkte Folge der Annahme der neuen Bundesverfassung im Jahr 1999.
Das revidierte Berufsbildungsgesetz bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung. Es wurde ein innovatives und anpassungsfähiges Instrument geschaffen, das eine hohe Flexibilität sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen ermöglicht. Die Berücksichtigung der wachsenden Zahl bildungsmässiger «Patchwork»- Biografien und die Einführung neuer Qualifikationsverfahren tragen ebenfalls zur Förderung der Durchlässigkeit im Bildungssystem bei.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird ausserdem die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem ersetzt. Letzteres sieht die Zuweisung von Pauschalbeiträgen an die Kantone vor und wird mit einer Übergangsfrist von vier Jahren eingeführt. Der Anteil des Bundes an den von der öffentlichen Hand getragenen Kosten der Berufsbildung wird stufenweise von heute weniger als einem Fünftel auf einen Viertel erhöht. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) ist für die Jahre 2004-2007 ein Zahlungsrahmen von zwei Milliarden Franken vorgesehen.
Für die übrigen Reformen des nBBG ist eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen. Während dieser Zeit sollen die rund 300 Bildungsverordnungen (bisher Ausbildungsreglemente) an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Diese Aufgabe wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt auf der Grundlage eines Masterplans durchgeführt.
http://www.bbt.admin.ch/dossiers/nbb/d/bbv_erlaeuter.pdf
Auskünfte: Christophe Hans, Pressesprecher EVD, 031/322 39 60
Hugo Barmettler, BBT, Ressortleiter IPP, 031/323 20 29