Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Verordnung zum Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2003 die Verordnung zum Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) verabschiedet. Sie wird auf den 1. Februar 2004 in Kraft treten. Die Wohnraumförderungsverordnung (WFV) enthält die Ausführungsbestimmungen zu den Förderbereichen des WFG. Diese umfassen Massnahmen zur Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen und zur Förderung von preisgünstigem Wohneigentum sowie solche zur Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und zur Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen. Ferner übernimmt das Bundesamt für Wohnungswesen per 1. Januar 2004 die Administration der Hypothekardarlehen, die den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt wurden.
Das WFG ist am 1. Oktober 2003 in Kraft getreten. Wird das Entlastungsprogramm 03 gutgeheissen, werden allerdings die mit direkten Bundesdarlehen vorgesehenen Förderungsaktivitäten im Miet- und Eigentumsbereich vorderhand nicht umgesetzt. Die Hilfen gemäss den entsprechenden Gesetzesbestimmungen werden bis Ende 2008 sistiert. Damit werden auch die dazu in der Verordnung enthaltenen Ausführungsbestimmungen bis zu diesem Zeitpunkt keine Anwendung finden. Hingegen kann die indirekte Wohnraumförderung des Bundes, die zusammen mit Partnerorganisationen abgewickelt wird, nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung vollzogen werden. Im Vordergrund stehen dabei Bürgschaften und Rückbürgschaften sowie Darlehen für die Fonds de roulement der Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Dokumente auf Internet:
http://www.bwo.admin.ch/de/wohnbau/wfr_02.htm
Bundesamt für Wohnungswesen
Auskünfte: Ernst Hauri, Tel.: 032 / 6549182