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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Verordnung zum Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November
2003 die Verordnung zum Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die 
Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) 
verabschiedet. Sie wird auf den 1. Februar 2004 in Kraft treten. Die 
Wohnraumförderungsverordnung (WFV) enthält die 
Ausführungsbestimmungen zu den Förderbereichen des WFG. Diese 
umfassen Massnahmen zur Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen 
und zur Förderung von preisgünstigem Wohneigentum sowie solche zur 
Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen 
Wohnungsbaus und zur Verbesserung der Wissens- und 
Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen. Ferner übernimmt das 
Bundesamt für Wohnungswesen per 1. Januar 2004 die Administration 
der Hypothekardarlehen, die den Wohnbaugenossenschaften des 
Bundespersonals gewährt wurden.
Das WFG ist am 1. Oktober 2003 in Kraft getreten. Wird das 
Entlastungsprogramm 03 gutgeheissen, werden allerdings die mit 
direkten Bundesdarlehen vorgesehenen Förderungsaktivitäten im Miet- 
und Eigentumsbereich vorderhand nicht umgesetzt. Die Hilfen gemäss 
den entsprechenden Gesetzesbestimmungen werden bis Ende 2008 
sistiert. Damit werden auch die dazu in der Verordnung enthaltenen 
Ausführungsbestimmungen bis zu diesem Zeitpunkt keine Anwendung 
finden. Hingegen kann die indirekte Wohnraumförderung des Bundes, 
die zusammen mit Partnerorganisationen abgewickelt wird, nach dem 
Inkrafttreten der neuen Verordnung vollzogen werden. Im Vordergrund 
stehen dabei Bürgschaften und Rückbürgschaften sowie Darlehen für 
die Fonds de roulement der Dachorganisationen des gemeinnützigen 
Wohnungsbaus.
Dokumente auf Internet:
http://www.bwo.admin.ch/de/wohnbau/wfr_02.htm
Bundesamt für Wohnungswesen
Auskünfte:
Ernst Hauri,
Tel.: 032 / 654’91’82

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