Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2003
Bern (ots)
Im zweiten Halbjahr 2003 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2003, nämlich 15954 gegenüber 20042. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 25990 Anfechtungen hängig, wovon 16800 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7369 Fällen (Vorsemester 7844), bzw. 43.86 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinserhöhungen 925 (1009) Mietzinssenkungen 1346 (1338) Anfangsmietzins 155 (117) Kündigungsschutz 1949 (2182) Mietzinshinterlegung 374 (461) Nebenkosten 427 (536) andere Gründe 2193 (2201)
In 3156 (3369) Fällen, bzw. 18.79 %, konnte keine Einigung erzielt werden. Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen 568 (583) Mietzinserhöhungen 297 (416) Anfangsmietzinse 81 (73) Nebenkosten 226 (252) andere Gründe 1984 (2045)
In 987 (1122) Fällen, bzw. 5.88 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen den Kündigungsschutz 679 (815) und die Mietzinshinterlegung 308 (307)
5288 (6050) Anfechtungen, bzw. 31.48 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 4426 (5013) durch Schiedsgericht 97 (92)
9190 (10090) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht, Tel 032 / 654 91 30