Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Nochmalige Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung ein weiteres Mal um sechs auf 18 Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ist bis 30. Juni 2004 befristet. Die Reduktion der Karenzfrist um einen Tag bleibt in Kraft. Mit diesem Beschluss wird dem Anliegen des Gesetzgebers Rechnung getragen, in Zeiten angespannter konjunktureller Lage die Arbeitgebenden finanziell zu entlasten und ihnen dadurch zu ermöglichen, Entlassungen zu vermeiden. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung führt dies zu einer finanziellen Mehrbelastung, die aber im Bereich der Arbeitslosenentschädigung durch die Vermeidung von Entlassungen kompensiert wird. Diese Massnahme wurde erstmals am 1. Oktober 2002 eingeführt.und ist bis 31.März 2004 befristet.
Die beschlossene Änderung tritt am 1. April 2004 in Kraft.
Auskünfte: Hans-Peter Egger, seco, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 324 02 17