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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Bundesrat lehnt STS-Initiative ab

Bern (ots)

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die
Volksinitiative „Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - 
Ja!)“ abzulehnen. Die Initiative verlangt Tierschutzmassnahmen, die 
zum grossen Teil schon im heutigen Gesetz enthalten sind, und 
solche, die internationale Verträge verletzen. Der Bundesrat ist der 
Ansicht, dass sein Vorschlag zur Revision des Tierschutzgesetzes, 
den er am 9. Dezember 2002 dem Parlament unterbreitet hat, einen 
modernen Tierschutz in unserem Land garantiert. Die Behandlung des 
revidierten Tierschutzgesetzes im Parlament wurde ausgesetzt bis zum 
Vorliegen der Botschaft zur Initiative. Die Volksinitiative „Für 
einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz – Ja!)“ war im vergangenen 
Juli mit 117 113 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt 
eine umfassende Änderung von Artikel 80 der Bundesverfassung.
Der heutige Artikel 80 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, den 
Tierschutz gesetzlich zu re geln. Gestützt darauf hat das Parlament 
das Tierschutzgesetz erlassen, das im inter nationalen Vergleich als 
vorbildlich gilt. Eine Parlamentskommission rügte indessen, dass das 
Gesetz nicht von allen Kantonen gleich gut vollzogen wird. Der 
Bundesrat will diesem Missstand durch die Einführung neuer 
Vollzugsinstrumente wie vermehrter Ausbildung und Information 
begegnen.
Die Volksinitiative möchte das bisherige System grundlegend ändern. 
Statt eines umfassenden Rege lungsauftrags soll die Verfassung 
zahlreiche Detailvorschriften des Tierschutzes enthalten. Von 
die sen sticht eine besonders hervor: Importe von Tieren und 
tierischen Produkten (Fleisch, Würste, Käse, Leder, Wolle, 
Eierprodukte etc.) sollen nur noch erlaubt sein, wenn nachgewiesen 
ist, dass diese im Ausland nach den Grundsätzen des schweizerischen 
Tierschutzrechts produziert worden sind. Mit dieser 
Verfassungsbestimmung würde beispielsweise die Einfuhr von aus 
Batterieeiern produzierten Teigwaren und vieler anderer Lebensmittel 
verboten. Auch der Import von Ha lal- und Koscherfleisch würde 
untersagt, nachdem das Parlament erst 2003 eine Einfuhrregelung in 
das Tier schutzgesetz eingefügt hatte. Das Einfuhrverbot würde gegen 
bedeutende Staatsverträge verstossen, vor allem gegen das GATT/WTO- 
Abkommen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen 
den UN-Pakt II, der die bürgerlichen und politischen Rechte regelt.
Der Bundesrat erachtet seinen Gesetzesentwurf vom 9. Dezember 2002 
als geeignete Grund lage für eine nachhaltige Verbesserung des 
Tierschutzvollzugs in unserem Land. Er lehnt die Volksinitiative ab, 
weil diese für die Schweiz wichtige internationale Vereinbarungen 
verletzen würde. Darüber hinaus will sie auf dem Weg der 
Verfassungsänderung Fragen regeln, die gegebenenfalls einer Regelung 
auf Ge setzes- oder Verordnungsstufe bedürften.
Die zugehörige Botschaft des Bundesrates finden Sie unter 
www.bvet.admin.ch >Tierschutz> Gesetzgebung.
Auskünfte:
Urs-Peter Müller,
lic.iur.,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Rechtsdienst,
Tel. 031 323 84 73

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