Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 2004
Bern (ots)
Im ersten Halbjahr 2004 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten Halbjahr 2003, nämlich 14887 gegenüber 15954. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 24060 Anfechtungen hängig, wovon 16485 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7151 Fällen (Vorsemester 7369), bzw. 43.38 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinserhöhungen 913 (925) Mietzinssenkungen 731 (1346) Anfangsmietzins 159 (155) Kündigungsschutz 2171 (1949) Mietzinshinterlegung 416 (374) Nebenkosten 564 (427) andere Gründe 2197 (2193)
In 3321 (3156) Fällen, bzw. 20.15 %, konnte keine Einigung erzielt werden. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinssenkungen 363 (568) Mietzinserhöhungen 289 (297) Anfangsmietzinse 86 (81) Nebenkosten 274 (226) andere Gründe 2309 (1984)
In 1096 (987) Fällen, bzw. 6.65 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen den Kündigungsschutz 813 (679) und die Mietzinshinterlegung 283 (308)
4917 (5288) Anfechtungen, bzw. 29.83 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 3997 (4426) durch Schiedsgericht 105 (97)
7575 (9190) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Auskünfte: Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht, Tel 032 / 654 91 30