Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Ausweise für Seeleute
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 8. September 2004 den Bericht über das im Jahre 2003 durch die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) anlässlich ihrer 91. Tagung angenommene Übereinkommen über Ausweise für Seeleute gutgeheissen. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass dieses internationale Übereinkommen nicht mit dem schweizerischen positiven Recht übereinstimmt, und daher von der Schweiz nicht ratifiziert werden kann. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Ausweise für Seeleute begründet ein strenges Identifikationssystem mit dem Ziel, Seeleute besser gegen terroristische Angriffe zu schützen. Zudem soll dadurch garantiert werden, dass die Seeleute über die für ihr Wohlbefinden und zur Ausübung ihrer beruflichen Aktivitäten nötige Mobilität verfügen und die Freiheit des internationalen Handels gewährleistet bleibt.
Der Bericht des Bundesrates kommt zum Schluss, dass dieses internationale Übereinkommen aus folgenden Gründen nicht ratifiziert werden kann: Das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge (Seeschifffahrtsgesetz) müsste umfassend revidiert werden;
Eine komplizierte und teure Datenbank müsste errichtet werden, welche nur einem Dutzend Schweizer Seeleuten dienen würde.
Der Bericht wird dem Parlament im Jahre 2005 zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Die Dreigliedrige Tripartite Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO, eine extraparlamentarische ausserparlamentarische konsultative Kommission, welche sich aus VertreterInnen der Verwaltung und der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände zusammensetzt, ist zu diesem Bericht konsultiert worden. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und ihn genehmigt.
Auskünfte: Reto Dürler, EDA, Schweizerisches Amt für Seeschifffahrt, Tel. 031 322 30 69
seco, Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031 322 28 65