Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Verstärkung der flankierenden Massnahmen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2004 seine Botschaft zu einem Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verstärkung der im Rahmen des Personen-Freizügigkeitsabkommens getroffenen flankierenden Massnahmen vorsieht. Damit werden noch wirksamere Massnahmen bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings zur Verfügung stehen. In Anbetracht der Öffnung unserer Grenzen für aus der EU stammende Arbeitskräfte und Dienstleistungserbringer sowie im Hinblick auf die Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens ist es unerlässlich, über taugliche Mittel zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings zu verfügen, welche den notwendigen Schutz gewährleisten, ohne den wichtigsten Vorzug des schweizerischen Wirtschaftsstandorts zu gefährden, die Flexibilität des Arbeitsmarkts. Die durch die vorliegenden Vorschläge ergänzten flankierenden Massnahmen erfüllen diese doppelte Vorgabe.
Im Hinblick auf die Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU und aufgrund der sehr grossen Unterschiede bei den Löhnen und bei den übrigen Arbeitsbedingungen zwischen diesen Ländern und der Schweiz hat eine vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe die Notwendigkeit neuer Massnahmen und deren Umrisse untersucht und Vorschläge gemacht.
Die vorgeschlagenen Massnahmen beruhen auf den Feststellungen, die ihm Rahmen der Einrichtung der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen notwendigen Strukturen gemacht wurden. Sie sollen eine einfachere und wirksamere Umsetzung der flankierenden Massnahmen ermöglichen. Neben einigen Änderungen, die für eine Verstärkung der Anwendung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind - wie beispielweise eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber ausländischen Arbeitgebern -, ist die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, mit einer finanziellen Beteiligung des Bundes. Diese Inspektoren müssen in ausreichender Zahl bestehen und werden mit den Kontrollen beauftragt sein, die von den tripartiten Kommissionen und von den kantonalen Behörden beschlossen werden. Eine weitere Massnahme ist darauf gerichtet, die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu begünstigen in Fällen, in denen die tripartiten Kommissionen ein wiederholtes und missbräuchliches Lohn- und Sozialdumping im Sinne der 1999 verabschiedeten Regelungen entdeckt haben. Ebenfalls wird eine schriftliche Information der Arbeitnehmer über die wesentlichen Elemente des Arbeitsvertrags vorgeschlagen.
Auskünfte: Herrn Jean-Luc Nordmann, Direktor, Direktion für Arbeit, seco, Tel. 031 322 29 26
Herrn Daniel Veuve, Chef des Ressorts Arbeitsbeziehungen, seco, Tel. 031 322 29 31