Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Verordnung zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute zur Konkretisierung der Agrarpolitik 07 und zur Umsetzung der Budgetreduktionen Änderungen in 13 Verordnungen aus dem Bereich der Landwirtschaft beschlossen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Regelung des vorzeitigen Ausstiegs aus der Milchkontingentierung. Im vergangenen Jahr hat das Parlament beschlossen, die Milchkontingentierung aufzuheben. Dieser Beschluss ist logische Konsequenz einer auf den Markt ausgerichteten Milchpolitik. Wettbewerbsverzerrende Einflüsse auf Produktion und Absatz sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Mit der Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK) bestehen nun die Ausführungsbestimmungen für den vorzeitigen Ausstieg, also für die Übergangszeit zwischen dem 1. Mai 2006 und dem Ende der Milchkontingentierung am 30. April 2009. Während dieser drei Jahre werden zwei verschiedene Systeme produktionslenkender Massnahmen nebeneinander bestehen. Dank der Übergangsregelung profitieren vorzeitig aussteigende Milchbauern von tieferen Produktionskosten und einem grösseren unternehmerischen Handlungsspielraum. Allerdings bleiben sie während der drei Übergangsjahre gewissen Einschränkungen unterworfen, damit eine unkontrollierte Milchmengenausdehnung vermieden werden kann. Aussteigen können Produzenten, die Mitglied in einer Branchenorganisation, einer Produzentenorganisation oder einer Produzenten-Milchverwerter-Organisation sind. Die Organisationen müssen ihrerseits in der Verordnung festgelegte Anforderungen erfüllen. Die Ausstiegshürden wurden so angesetzt, dass der vorzeitige Ausstieg für alle Organisationstypen eine echte Chance darstellt. Ob er aus der Milchkontingentierung aussteigen will, entscheidet jedoch jeder Milchproduzent selber, es kann niemand zum Ausstieg gezwungen werden.
Mit der Änderung der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) hat der Bundesrat die Zulage für verkäste Milch per 1. Mai 2005 von heute 19 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch um einen Rappen gesenkt. Auf den gleichen Zeitpunkt hat das EVD auch die Beihilfen für Milchprodukte an die Kreditvorgaben für 2005, inklusive Kürzungen gemäss Entlastungsprogramm 03, angepasst.
Der Bundesrat hat zudem auf den 1. Juli 2005 die Schwellenpreise für Futtergetreide um Fr. 3.- pro 100 kg und für Eiweissfuttermittel um Fr. 1.- pro 100 kg gesenkt. Die Schwellenpreise sind für die Festsetzung der Grenzabgaben massgebend. Eine Reduktion von Fr. 3.- pro 100 kg erfährt der Zollansatz für Brotgetreide, das innerhalb des Zollkontingentes eingeführt wird. Die Reduktion hat tiefere Brot- und Futtergetreidepreise und somit tiefere Mehlpreise und Futtermittelkosten zu Folge. Damit verbessert sich die Konkurrenzfähigkeit der tierischen Produktion und auch die Bäckereien können von günstigeren Rohstoffpreisen profitieren. Weitere Preissenkungen werden folgen müssen. Damit zusammenhängende Forderungen nach einer Kompensation durch Direktzahlungen werden im Zusammenhang mit der Einführung eines kostenneutralen Milchkuhbeitrags geprüft.
Auf den 1. Januar 2005 tritt die neue Verordnung über Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in Kraft. Wenn die Geburt oder die Schlachtung der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst sind, erhalten die Tierhalter künftig 25 Franken pro Tier. Für Schafe, Ziegen und Schweine wird ein Beitrag von Fr. 4.50 an den Schlachthof ausbezahlt.
http://www.blw.admin.ch/news/01060/index.html?lang=de
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, 031 322 25 02