Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: EU-Osterweiterung: Weiterhin Zollpräferenzen für Agrarprodukte
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 12. November 2004 die Freihandelsverordnung zwischen der Schweiz und der EU geändert. Damit werden Zollpräferenzen, welche die Schweiz den neuen EU-Mitgliedstaaten vor deren Beitritt gewährt hat, auf die erweiterte EU ausgedehnt.
Infolge des EU-Beitritts am 1. Mai 2004 kündigten die acht neuen mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten ihre Freihandelsabkommen mit der Schweiz. Sie wenden seit dem Beitritt die gemeinsame Aussenhandelspolitik der EU an. Bei einigen Agrarprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten entfielen dadurch bisherige Zollpräferenzen im Handel mit der Schweiz.
Die Schweiz und die EU einigten sich am 19. Mai 2004, die Präferenzen zwischen der Schweiz und den neuen Mitgliedstaaten im bisherigen Rahmen zu bewahren. Deshalb werden die in den ehemaligen EFTA-Abkommen vereinbarten Präferenzen in die entsprechenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU übertragen.
Mit der Inkraftsetzung der vorliegenden Verordnungsänderung auf den 15. November 2004 setzt die Schweiz zeitgleich mit der EU die entsprechenden Zollpräferenzen vorläufig autonom und rückwirkend auf den 1. Mai 2004 in Kraft. Die EU gewährt ihrerseits der Schweiz neue Konzessionen für Mastrinder, Triebzichorien und Nahrungsmittelzubereitungen.
Die Zollpräferenzen werden zu einem späteren Zeitpunkt ins Agrarabkommen von 1999 (bilaterale Abkommen I) und das Freihandelsabkommen von 1972 integriert und damit völkerrechtlich verankert.
Der Vollzug erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung.
Auskünfte: seco, Thomas Roth, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik, Tel. 031 324 08 24
Oberzolldirektion, Daniel Wagner, Tel. 031 322 62 09 und
Patrik Ackermann Tel. 031 323 38 56