Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Das Wachstumspaket des Bundesrates auf Kurs
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Wachstum zum Stand der Umsetzung des Wachstumspakets Kenntnis genommen: 2004 konnten sechs wichtige Massnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zwei weitere Massnahmen sind noch hängig.
Das vom Bundesrat beschlossene Wachstumspaket enthält eine Reihe von konkreten Massnahmen, dank welchen sich das Wirtschaftswachstum der Schweiz erhöhen sollte. Der Bericht betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen und mit der Zielsetzung des Wachstums konformen Umsetzung der Massnahmen im Laufe der jetzigen Legislatur. Der Bericht verweist auf die nachteiligen, langfristigen Folgen eines schwachen Wachstums angesichts einer alternden Gesellschaft.
Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) beschreibt zunächst eingehend die 17 Massnahmen, bevor sie ihrem Mandat gemäss den Stand der Umsetzung betrachtet. Sie stellt mit Befriedigung fest, dass quasi alle Massnahmen in die richtige Richtung weisen und termingerecht umgesetzt werden können. Im Jahr 2004 konnten namentlich die folgenden Vorhaben verwirklicht werden: Botschaft über die Revision des Binnenmarktgesetzes
Botschaften über die Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Botschaft zum Stromversorgungsgesetz
Verhandlungen und Botschaft über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer
Entlastungsprogramm 2004
Botschaften über die Entschädigungen an die Mitglieder der obersten Leitungsorgane und zur Neuregelung des Revisionsrechts
Die zwei Ausnahmen betreffen die 5. IVG-Revision, die eine leichte Verzögerung um drei Monate erfahren hat, und vor allem die Unternehmenssteuerreform II. Diese weist nach einer kontrovers ausgegangenen Vernehmlassung eine Verzögerung von sechs Monaten auf. Gemäss der IDA Wachstum sollten die Arbeiten an dieser Massnahme so schnell als möglich fortgesetzt werden, ohne die ursprünglichen Zielsetzungen aus den Augen zu verliefen, nämlich die Verringerung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung verbunden mit fiskalischer Neutralität hinsichtlich Rechts- und Finanzierungsform des Unternehmens.
Auskünfte: Aymo Brunetti, seco, Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik, Tel. 031 322 21 40 und
Marc Surchat, seco, Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik, Tel. 031 322 21 32