Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Agrarpaket Juni 2005
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen aus dem Bereich der Landwirtschaft angepasst und ein Begehren der Sortenorganisation Tilsiter um Ausdehnung von Selbsthilfe-massnahmen abgelehnt. Milchkontingentierung: Nach Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes können Branchen-organisationen ihre Milchmenge selber festlegen und bei Bedarf ein Begehren um entsprechende Kontingentsanpassung einreichen. Die Coopérative des producteurs de fromage dalpage "L'Étivaz" hat als erste Branchenorganisation ein solches Begehren gestellt. Der Bundesrat hat dieses nun gutgeheissen und die Alpkontingente der betroffenen Mitglieder dieser Branchen- organisation erhöht.
Zuckerverordnung: Der Bundesrat hat die Abgeltung an die Zuckerfabriken für die Verarbeitung der Zuckerrübenernten 2005 und 2006 als Folge der Entlastungsprogramme für die Bundesfinanzen reduziert. Für die Abgeltungen ab Ernte 2007 wird zudem der Saldo von Mehr- oder Mindererträgen aus dem Zuckerverkauf nicht mehr berücksichtigt. Das Risiko von Mindererträgen wird neu ausschliesslich von der Zuckerwirtschaft getragen.
Agrareinfuhrverordnung: Die Grenzbelastung für Zucker enthält Zölle und Beiträge für die Pflichtlagerhaltung (Garantiefond). Dank eines geringeren Finanzbedarfs für die Pflichtlagerhaltung konnten die erwähnten Beiträge reduziert werden. Damit der Grenzschutz erhalten bleibt, hat der Bundesrat die Zölle für Zucker erhöht.
Zudem hat der Bundesrat das Teilzollkontingent Verarbeitungseier um 3'000 t zu Lasten des Teilzollkontingentes Konsumeier erhöht. Damit hat er der steigenden Nachfrage der Schweizerischen Eiprodukteindustrie nach Verarbeitungseiern Rechnung getragen.
Obst- und Gemüseverordnung: Im Bereich Obst wurde die Festlegung der Exportbeiträge für Apfel- und Birnensaftkonzentrat vereinfacht. Neu werden vorgängig und je Exportperiode einheitliche Beiträge festgelegt. Der Bundesrat hat damit den Exporteuren auch mehr Verantwortung übertragen.
Weiter hat der Bundesrat das Begehren der Tilsiter Switzerland GmbH abgelehnt, mit welchem eine Ausdehnung der Selbsthilfemassnahme (Beitrag pro Kilo Käse zur Finanzierung des Tilsiter-Marketings) auf Nichtmitglieder beantragt wurde. Die Tilsiter Switzerland GmbH erfüllt die Anforderungen gemäss Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen nicht.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, 031 322 25 02