Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel: Bestätigung einer Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweisen und neues Euromed-Ursprungsprotokoll
Bern (ots)
Anlässlich des Treffens des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel vom 15. Juni 2005 haben die EFTA-Staaten und Israel eine Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweise bestätigt sowie einen Beschluss über ein neues Ursprungsprotokoll für das Freihandelsabkommen EFTA-Israel verabschiedet. Die Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf israelischen Ursprungsnachweisen der Produktionsort angegeben wird. Das neue Ursprungsprotokoll entspricht dem sogenannten Euromed- Modellprotokoll und wird die Ursprungskumulation zwischen europäischen und Mittelmeerstaaten ermöglichen. Sowohl die Verwaltungsvereinbarung als auch das neue Ursprungsprotokoll treten am 1. Juli 2005 in Kraft. Die vom Gemischten Ausschuss EFTA-Israel bestätigte Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf den gemäss Freihandelsabkommen EFTA-Israel ausgestellten israelischen Ursprungsnachweisen die Ortschaft oder die Industriezone angegeben wird, in welcher die aus Israel exportierten Waren die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Vereinbarung findet auch Anwendung auf hängige Nachprüfgesuche, welche von der Schweiz vor Inkrafttreten der Vereinbarung gestellt wurden. Diese Angaben werden der Eidgenössischen Zollverwaltung eine Identifikation des Produktionsortes erlauben. Für Waren mit Ursprung ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels besteht bei der Einfuhr in die Schweiz auf Grund des Freihandelsabkommens EFTA-Israel auch weiterhin kein Anspruch auf präferenzielle Zollbehandlung.
Hintergrund der Verwaltungsvereinbarung sind aufgekommene Vermutungen, Waren mit Ursprung ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels könnten von den Zollpräferenzen des Freihandelsabkommens mit Israel profitieren. Diese Frage wurde in einem Bericht des Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und des Eidg. Finanzdepartement (EFD) abgeklärt. Der Bericht und die nun bestätigte Verwaltungsvereinbarung wurden vom Bundesrat am 23. März 2005 zur Kenntnis genommen. Die EU und Israel haben im Rahmen ihres Assoziationsabkommens diesbezüglich eine analoge Lösung vereinbart.
Gleichzeitig verabschiedete der Gemischte Ausschuss EFTA-Israel einen Beschluss zur Einführung eines modernen Protokolls über Ursprungsregeln in das Freihandelsabkommen EFTA-Israel. Das neue Protokoll entspricht dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation Europa-Mittelmeer. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien, Libanon und Tunesien abgeschlossen hat, wird das neue Ursprungsprotokoll mit Israel den EFTA-Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen.
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel wurde 1992 abgeschlossen und ist am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Der durch das Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss ist mit der Verwaltung und Weiterentwicklung des Abkommens betraut. Im letzten Jahr beliefen sich die Schweizer Exporte nach Israel auf 660 Mio CHF (+ 5,3% gegenüber dem Vorjahr, wichtigste Produktekategorien: Pharmazeutika, Maschinen, chemische Produkte, Uhren), die Importe aus Israel auf 410 Mio CHF (+11,6% gegenüber dem Vorjahr, wichtigste Produktekategorien: Edelmetalle und Schmuck, Pharmazeutika, Maschinen und Landwirtschaftsprodukte).
Auskünfte: Minister Christian Etter Integrationsbüro, Leiter des Ressorts EFTA Tel. 031 324 08 62
Arthur Müller Delegierter für Freihandelsabkommen Eidg. Zollverwaltung (EZV) Tel. 031 322 65 89