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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Information der Konsumentinnen und Konsumenten: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern (ots)

An seiner Sitzung vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat
entschieden, am 14. Juli das Vernehmlassungsverfahren für die 
Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen 
und Konsumenten (KIG) zu eröffnen. Unter den Neuheiten legt das KIG 
Minimalvorschriften für die Information der Konsumenten über die 
Waren und Dienstleistungen fest; es sieht ein Klage- und ein 
Widerrufsrecht vor sowie die Verschärfung der strafrechtlichen 
Sanktionen. Ausserdem wurden das Obligationenrecht (OR) und das 
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) 
angepasst. Dabei handelt es sich um den ersten Teil der KIG- 
Revision. Der zweite Teil, der sich mit der Produktesicherheit 
befasst, folgt im Herbst. Der Teilrevisionsentwurf des KIG setzt den 
Schwerpunkt auf die Information über die Waren und Dienstleistungen. 
In Zukunft bestimmt der Staat die Minimalvorschriften für die 
Information über die Waren und Dienstleistungen, die früher dem 
Ermessen des Anbieters überlassen waren. Das Gesetz legt die Angaben 
fest, die der Anbieter liefern muss; namentlich seine Identität, die 
wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung und der 
tatsächlich zu bezahlende Preis.
Um Verletzungen der Informationspflicht vorzubeugen, sieht der 
Gesetzesentwurf für die Konsumenten, für Organisationen und unter 
gewissen Bedingungen auch für den Bund ein Klagerecht gegen den 
Anbieter vor. Dieses Recht basiert auf dem Bundesgesetz gegen den 
unlauteren Wettbewerb. Ferner erlaubt ein durch das OR geregeltes 
Widerrufsrecht dem Konsumenten, den mit dem Anbieter abgeschlossenen 
Vertrag zu widerrufen, falls der Anbieter seine Informationspflicht 
verletzt hat. Diese Anpassung wird gemäss den Jahreszielen des 
Bundesrates dem Parlament noch vor Ende Jahr unterbreitet. 
Schliesslich werden auch die strafrechtlichen Sanktionen verschärft.
Neben dem KIG sieht der Revisionsentwurf weitere Bestimmungen des 
Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über Lebensmittel und 
Gebrauchsgegenstände vor, die angepasst werden sollen. Die OR- 
Revision beinhaltet zum ersten Mal eine globale Regelung der 
allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Pflichten des Anbieters, 
was ihre Definition, Formulierung und Integration in den Vertrag 
betrifft. Diese Bestimmungen sind in Zukunft auf alle Verträge 
anwendbar. Andererseits wird im LMG das Täuschungsverbot auf die 
Gebrauchsgegenstände ausgeweitet (z.B. Spielzeug, 
Verpackungsmaterial oder Schmuck). Täuschungen hinsichtlich der 
Herstellung, der Zusammensetzung und der Qualität des Produktes 
können somit in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden.
Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass Subventionen für 
die Konsumentenorganisationen von bestimmten Bedingungen abhängig 
gemacht werden können, insbesondere vom Abschluss einer 
Leistungsvereinbarung.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des KIG läuft bis 
zum 14. Oktober 2005.
Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und 
Konsumenten fordert eine objektive, wahrheitsgetreue und leicht 
verständliche Information. Es zielt darauf ab, die Stellung der 
Konsumenten als Wirtschaftspartner zu stärken, ihr Vertrauen durch 
eine bessere Information, die ihre Entscheide begünstigt, 
erleichtert und orientiert, zu fördern sowie die Markttransparenz zu 
erhöhen.
Auskünfte: Monique Pichonnaz Oggier, Chefin des Büros für 
Konsumentenfragen, Tel. 031 322 20 46.

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