Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Information der Konsumentinnen und Konsumenten: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern (ots)
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat entschieden, am 14. Juli das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) zu eröffnen. Unter den Neuheiten legt das KIG Minimalvorschriften für die Information der Konsumenten über die Waren und Dienstleistungen fest; es sieht ein Klage- und ein Widerrufsrecht vor sowie die Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen. Ausserdem wurden das Obligationenrecht (OR) und das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) angepasst. Dabei handelt es sich um den ersten Teil der KIG- Revision. Der zweite Teil, der sich mit der Produktesicherheit befasst, folgt im Herbst. Der Teilrevisionsentwurf des KIG setzt den Schwerpunkt auf die Information über die Waren und Dienstleistungen. In Zukunft bestimmt der Staat die Minimalvorschriften für die Information über die Waren und Dienstleistungen, die früher dem Ermessen des Anbieters überlassen waren. Das Gesetz legt die Angaben fest, die der Anbieter liefern muss; namentlich seine Identität, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung und der tatsächlich zu bezahlende Preis.
Um Verletzungen der Informationspflicht vorzubeugen, sieht der Gesetzesentwurf für die Konsumenten, für Organisationen und unter gewissen Bedingungen auch für den Bund ein Klagerecht gegen den Anbieter vor. Dieses Recht basiert auf dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ferner erlaubt ein durch das OR geregeltes Widerrufsrecht dem Konsumenten, den mit dem Anbieter abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen, falls der Anbieter seine Informationspflicht verletzt hat. Diese Anpassung wird gemäss den Jahreszielen des Bundesrates dem Parlament noch vor Ende Jahr unterbreitet. Schliesslich werden auch die strafrechtlichen Sanktionen verschärft.
Neben dem KIG sieht der Revisionsentwurf weitere Bestimmungen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vor, die angepasst werden sollen. Die OR- Revision beinhaltet zum ersten Mal eine globale Regelung der allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Pflichten des Anbieters, was ihre Definition, Formulierung und Integration in den Vertrag betrifft. Diese Bestimmungen sind in Zukunft auf alle Verträge anwendbar. Andererseits wird im LMG das Täuschungsverbot auf die Gebrauchsgegenstände ausgeweitet (z.B. Spielzeug, Verpackungsmaterial oder Schmuck). Täuschungen hinsichtlich der Herstellung, der Zusammensetzung und der Qualität des Produktes können somit in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden.
Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, dass Subventionen für die Konsumentenorganisationen von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden können, insbesondere vom Abschluss einer Leistungsvereinbarung.
Das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des KIG läuft bis zum 14. Oktober 2005.
Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten fordert eine objektive, wahrheitsgetreue und leicht verständliche Information. Es zielt darauf ab, die Stellung der Konsumenten als Wirtschaftspartner zu stärken, ihr Vertrauen durch eine bessere Information, die ihre Entscheide begünstigt, erleichtert und orientiert, zu fördern sowie die Markttransparenz zu erhöhen.
Auskünfte: Monique Pichonnaz Oggier, Chefin des Büros für Konsumentenfragen, Tel. 031 322 20 46.